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Gilli Yvonne · Nationalrat · 2015-03-09

Gilli Yvonne · Nationalrat · St. Gallen · Grüne Fraktion · 2015-03-09

Wortprotokoll

Das Kommissionspostulat "Verlässliche Entscheidungsgrundlagen für die [PAGE 209] Arzneimitteltherapie" wurde Mitte November 2014 von der Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit beschlossen. Vorausgegangen war eine Diskussion zur Preisregulation der Medikamente, bei welcher die Position des Bundesrates kontrovers diskutiert wurde.

Unbestritten ist, dass der Medikamentenmarkt auf der Basis des KVG ein regulierter Markt ist. Unbestritten ist auch, dass wir gerne auf der Basis von wissenschaftlichen Grundlagen mehr über den klinischen Nutzen von Medikamenten wissen möchten. Der klinische Nutzen ist derjenige Nutzen, der bei der Verabreichung des entsprechenden Medikamentes dem Patienten zugutekommt. Dieses Kommissionspostulat beauftragt den Bundesrat, in einem Bericht Lösungswege aufzuzeigen, mit denen Wissenslücken geschlossen werden können, um eben diese wissenschaftlichen Grundlagen für den Patientennutzen zu haben. Der Bericht soll aufzeigen, wie die Studienlage für wichtige Medikamente, für die der Patentschutz abgelaufen ist, verbessert werden kann. Sie soll aufzeigen, wie klinische Studien finanziert werden können, die für klinisch relevante Fragestellungen wichtig sind, und sie soll eine Auslegeordnung von Finanzierungsmöglichkeiten aufzeigen, auch unter Einbezug der Pharmaindustrie, soweit das möglich und zumutbar ist. Sie soll weiter aufzeigen, wie weitere bedeutende Lücken in der klinischen Forschung geschlossen werden könnten. Dazu gehört auch die Zugänglichkeit der Forschungsdaten, dazu gehört deren Lesbarkeit, dazu gehören verlässliche und unabhängige wissenschaftliche Beurteilungsskalen, dazu gehört die Verbesserung der Erfassung von Nebenwirkungen neuer Medikamente oder die Durchführung fehlender Vergleichsstudien zwischen patentgeschützten und generisch erhältlichen Arzneimitteln.

Eine Minderheit macht darauf aufmerksam, dass der Bundesrat schon sehr viel tut, um diese Forschungslücken zu schliessen, und verweist auf das neue Humanforschungsgesetz, in dem unter anderem die Bewilligungsverfahren vereinfacht werden. Sie verweist auch auf Nationalfondsprojekte, die genau die klinisch relevante Forschung stützen sollen. Zusätzlich wurden weitere Anstrengungen unternommen; es gibt eine Swiss Clinical Trial Organisation, und es gibt die BFI-Botschaft 2017-2020, in der ebenfalls Fördermassnahmen vorgelegt werden. Auch im Rahmen des aktuellen Nationalfondsprojektes wird zusammen mit den Akademien der Wissenschaften dahingehend gearbeitet, dass eben der Versorgungsforschung mehr Gewicht verliehen wird. Alle diese Massnahmen haben das gleiche Ziel, sie wollen den Forschungsstandort Schweiz stärken; diese Massnahmen sind unbestritten.

Warum also trotzdem dieses Kommissionspostulat? Es ist nötig, weil es eben genau auf diejenigen Lakunen zielt, die mit diesen Anstrengungen nicht geschlossen werden. Das sind genau die bedeutenden Lücken, die wir auch in Zukunft haben werden, wenn wir keine Strategie haben, wie wir für die von der Pharmaindustrie unabhängige klinische Forschung Gelder generieren können und wer wie bestimmt, welche Forschungsprojekte in diesem Sinn klinisch relevant sind. Es gibt kein Pharmaindustrie-induziertes Interesse, beispielsweise neue Medikamente mit Medikamenten zu vergleichen, deren Patentschutz abgelaufen ist. International renommierte medizinische Journals und praktisch alle Universitäten bemängeln diese Wissenslücken. Auch in der Schweiz sind sie nicht geschlossen. In der Schweiz hat letztes Jahr ein internationaler Kongress am Inselspital Bern stattgefunden, an dem ebenfalls dezidiert auf diese Forschungslücken und die Bedeutung dieser Fragen für die medizinische Versorgung in der Schweiz hingewiesen wurde.

Deswegen beschloss die Kommission die Verabschiedung dieses Postulates, und zwar mit 14 zu 8 Stimmen bei 1 Enthaltung. Ich bitte Sie, dem Kommissionspostulat zuzustimmen.