Sommaruga Simonetta · Bundesrat · 2015-03-09
Sommaruga Simonetta · Bundesrat · Bern · 2015-03-09
Wortprotokoll
Im Jahr 2013 stellten die Schweizer Behörden insgesamt 551 071 Visa aus, 2014 waren es 507 457. Davon wurden im Jahr 2013 insgesamt 262 286 Visa für touristische Zwecke ausgestellt, im Jahr 2014 waren es 226 039. Seit Dezember 2012 kann die Schweiz die Fingerabdrücke der Asylsuchenden mit der europäischen Visumdatenbank abgleichen. Vorher war es den Behörden nicht möglich festzustellen, ob eine asylsuchende Person mit einem Visum eingereist ist. Das neue Vorgehen kann jedoch noch nicht für alle Visaanträge weltweit durchgeführt werden, da noch nicht alle Auslandvertretungen an die Datenbank angeschlossen sind. Die weltweite Einführung wird Ende dieses Jahres abgeschlossen sein.
Mit den bisher verfügbaren Statistiken lässt sich festhalten, dass nur ein sehr kleiner Anteil aller Asylsuchenden mit einem Visum eingereist ist. Im Jahr 2013 sind 345 Personen mit einem von der Schweiz ausgestellten Visum eingereist und haben ein Asylgesuch gestellt, im Jahr 2014 waren es 652 Personen. Der grösste Teil dieser Personen reiste mit einem humanitären Visum ein und gab somit gar nie vor, aus touristischen Gründen zu reisen. Rund drei Viertel der Personen, die 2013 und 2014 mit einem Visum eingereist sind und ein Asylgesuch gestellt haben, sind syrische Staatsangehörige. 2013 reisten 601 Personen mit einem von einem anderen Schengen-Mitgliedstaat ausgestellten Visum in die Schweiz ein und stellten hier ein Asylgesuch; im Jahr 2014 waren es 466 Personen. Für Personen, welche ihr Visumgesuch bei einem anderen Schengen-Staat gestellt haben, lässt sich in den meisten Fällen ein Dublin-Out-Verfahren einleiten; deren Asylgesuch muss also nicht durch die Schweiz behandelt werden. Der Bundesrat erachtet deshalb die bestehenden Instrumente als hinreichend, um Missbräuchen wirksam zu begegnen.