Sommaruga Simonetta · Bundesrat · 2015-03-09
Sommaruga Simonetta · Bundesrat · Bern · 2015-03-09
Wortprotokoll
Die Antworten zu diesen drei Fragen lauten wie folgt: Im April 2014 haben die Schweizer Behörden ein als "notification de l'existence d'un différend" bezeichnetes Schreiben erhalten. Das Schreiben weist auf ein Investitionsschutzabkommen zwischen der Schweiz und einem anderen Staat hin. Die ausländischen Anspruchsteller behaupten, dass ihre Rechte verletzt worden sind, und verlangen Schadenersatz. Das bilaterale Investitionsschutzabkommen enthält ein stehendes Schiedsangebot, das ein Investor mit dem Einreichen einer Schiedsklage annehmen kann. Er kann damit den jeweiligen Gaststaat direkt vor das Internationale Zentrum zur Beilegung von Investitionsstreitigkeiten in Washington, das International Centre for Settlement of Investment Disputes (ICSID), ziehen und dort Verletzungen des Investitionsschutzabkommens geltend machen. Das kann frühestens nach Ablauf einer zwölfmonatigen Konsultationsfrist geschehen, das heisst frühestens im April 2015. Die Schweiz kann dieses Schiedsangebot nicht einseitig zurücknehmen. Will sie bestreiten, dass die erhobenen Vorwürfe unter das Investitionsschutzabkommen fallen, muss sie dies vor dem Schiedsgericht selbst tun. Die Schweiz ist bis heute aufgrund keines ihrer Investitionsschutzabkommen schiedsgerichtlich belangt worden.
Der Bundesrat hat letztes Jahr am 28. November das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement beauftragt, die Schweiz sowohl vorprozessual als auch in einem möglichen Schiedsverfahren vor dem ICSID zu vertreten. Aus [PAGE 158] prozesstaktischen Gründen können zurzeit keine weiteren Angaben gemacht werden.
Schliesslich noch zum Dienstleistungshandelsabkommen, zum Trade in Services Agreement (Tisa): Die Frage eines allfälligen Streitschlichtungsmechanismus ist noch offen und wird zu gegebener Zeit Gegenstand der Verhandlungen sein. Der Streitschlichtungsmechanismus innerhalb des Tisa sollte so weit wie möglich jenem der WTO entsprechen, das heisst, es sollte ein zwischenstaatliches, "diplomatisches" Schiedsverfahren sein. Eine Klagemöglichkeit von Investoren gegen Staaten ist im Tisa nicht vorgesehen.