Minder Thomas · Ständerat · 2014-09-22
Minder Thomas · Ständerat · Schaffhausen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2014-09-22
Wortprotokoll
Mit dieser Vorlage wird die Motion Gysin Remo aus dem Jahr 2003 vom Ständerat als Erstrat endlich, also nach elf Jahren, an die Hand genommen. Herr Kollege Rechsteiner, bei dieser Zeitspanne machen wir sicher nicht nochmals eine Zusatzschlaufe. Die Kommission hat diese Vorlage seriös bearbeitet, eine Rückweisung drängt sich nicht auf.
Ich gratuliere Herrn Gysin für seine Weitsicht. Anders als durch Whistleblowing kommen Ungereimtheiten gar nicht erst an die Oberfläche. Diese Gesetzesrevision will, dass Whistleblowing zulässig wird, ohne dass die Vertraulichkeit bei Firmen gegenüber dem Arbeitgeber gebrochen wird. Whistleblowing soll sogenannt salonfähig werden. Das Magazin "Beobachter" kürt bekanntlich solche Whistleblower regelmässig mit dem "Prix Courage". Wir wollen nicht, dass Whistleblowing als Racheakt, für politischen Druck oder gar zum Mobbing verwendet werden kann. Die Kommission ist daher ohne Gegenstimme auf die Vorlage eingetreten.
Wenn Sie auf die Homepage der UBS gehen, so finden Sie dort - das ist recht überraschend - ein Video der beiden Topshots, CEO Sergio Ermotti und Verwaltungsratspräsident Axel Weber, welche ihre Mitarbeiter geradezu animieren, Unregelmässigkeiten an die Oberfläche zu bringen. Das ist zwar vorbildlich, doch leider findet man unter dem Kleingedruckten den Hinweis, dass die Anonymität nicht zu hundert Prozent gewährt werden kann. So heisst es auf der UBS-Homepage: "Es werden Vorkehrungen getroffen, um Ihre Anonymität zu wahren. Dies kann jedoch nicht in jedem Fall sichergestellt werden, z. B. wenn die Untersuchung Rückschlüsse auf Ihre Person erlaubt und diese einer Behörde offengelegt werden müssen." Leider hat die UBS den Sinn des Whistleblowings noch nicht komplett verstanden. Eines der Ziele, wenn nicht das Hauptziel, ist es ja gerade, den Informanten mit der Anonymität zu schützen, damit er überhaupt den Mut hat, Besonderheiten und Ungereimtheiten zu melden, und dadurch seinen Arbeitsplatz nicht verliert. Ich unterstütze daher den Einzelantrag Stadler, welcher das noch präzisieren möchte. Kollege Rechsteiner, genau diese Anonymität soll ja den Arbeitnehmer vor einer Kündigung schützen.
Das dreistufige Modell, das vorsieht, es sei erstens an das Inhouse-Meldesystem beim Arbeitgeber zu gelangen, zweitens, wenn dieses nicht funktioniert, an die Behörden und dann drittens, wenn auch die Behörde sich querstellt, an die Öffentlichkeit, ist gut.
Die Vorlage geht für mich in die richtige Richtung, hat aber noch eine wichtige Korrektur zu erfahren. Ich weise Sie daher bereits jetzt auf den Antrag meiner Minderheit bei Artikel 321ater Absatz 3 hin, welcher zwingend geändert werden muss. Diese Minderheit will, dass der Informant, wenn unmittelbar und ernsthaft die Gefährdung des Lebens, der Gesundheit, der Sicherheit oder der Umwelt gegeben ist - nur dann, bei diesen wichtigen Fällen -, seinen Arbeitgeber überspringen und direkt an die zuständige Behörde gelangen darf. Dieses Überspringen soll auch dann zulässig sein, wenn eine unmittelbare Gefahr besteht, dass ein grosser [PAGE 871] Schaden entsteht. Ich gebe Ihnen ein Beispiel: Die Schweiz ist geprägt von KMU, diese sind patrongeführt. Wenn der Patron weg oder nicht erreichbar ist, soll sich der Arbeitnehmer in einem schlimmen Fall - wenn zum Beispiel chemische Produkte ausgelaufen und ins Abwasser gelangt sind - direkt an die Behörde wenden dürfen. Das Gleiche gilt beispielsweise auch dann, wenn der Angestellte auf dem Bauernhof merkt, dass den Kühen ein falsches Tierfutter verabreicht wurde, und der Chef des Hofes längere Zeit nicht auftaucht, nicht erreichbar oder sogar in den Ferien ist. In solchen dringenden Fällen, also wirklich nur in schlimmen Fällen, in denen Menschen- und Tierleben oder die Umwelt gefährdet ist, soll der Weg der Meldung direkt an die Behörde gewählt werden können.
Ich bitte Sie, diesen Minderheitsantrag und den Minderheitsantrag zu Artikel 321aquater Absatz 2 - sie gehören zusammen - zu unterstützen. Ich werde demzufolge bei der Detailberatung nicht mehr zu den beiden Minderheitsanträgen sprechen.