Stöckli Hans · Ständerat · 2014-09-22
Stöckli Hans · Ständerat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion · 2014-09-22
Wortprotokoll
Es ist tatsächlich heute der vierte Versuch, eine Lösung zu finden, und es ist der letzte. Heute geht es darum, entweder den Antrag der Einigungskonferenz zu akzeptieren oder das ganze Gesetz infrage zu stellen.
Kurz erläutert: Das Gesetz hat zwei getrennte Inhalte. Wir haben uns mit dem Nationalrat geeinigt, wann der Bundesrat zuständig ist, um völkerrechtliche Verträge abschliessen zu können, welche Verträge er ohne die Zustimmung des Parlamentes genehmigen kann - wir haben die Kompetenz des Bundesrates massvoll eingeschränkt und dementsprechend unsere Kompetenz erweitert-, wir haben, beschränkt auf die Bagatellfälle, über die Kompetenz des Bundesrates legiferiert, und wir haben eine Liste definiert, bei welchen Verträgen der Bundesrat die Zustimmung des Parlamentes benötigt. Das ist alles geregelt und nicht mehr strittig.
Es bestanden noch zwei Differenzen: Auf der einen Seite ging es um die Frage, ob und, wenn ja, wann der Bundesrat diese völkerrechtlichen Verträge, welche im Kompetenzbereich des Parlamentes liegen, vorläufig anwenden kann. Für den Fall, dass diese Möglichkeit geschaffen werden soll, ging es auf der anderen Seite um die Frage, ob es eine spezielle Regelung für die Differenzbereinigung brauche. In der letzten Debatte am 11. September 2014 haben wir in einem Beschluss mit einer Mehrheit von 21 zu 18 Stimmen an unseren Ansichten festgehalten und Differenzen aufrechterhalten, sowohl was die Frage der Zustimmung oder der Vetolösung des Parlamentes für die vorläufige Anwendung anbelangt wie auch zur Frage, ob ein spezielles Verfahren nötig sei, um bei Differenzen zwischen den beiden Kommissionen eine Lösung zu finden.
Die Einigungskonferenz beantragt Ihnen nun, mit der knappestmöglichen Mehrheit von 13 zu 12 Stimmen, bei der Frage der Möglichkeit, dass der Bundesrat die Kommissionen konsultieren muss und die Konsultation für den Bundesrat nur dann formelle Wirkung hat, wenn beide Kommissionen das Veto einlegen, dem Beschluss des Nationalrates zuzustimmen und diese Einschränkung vorzusehen.
Bei der Frage des Verfahrens hingegen hat sich die ständerätliche Lösung durchgesetzt. Die Einigungskonferenz beantragt Ihnen, kein spezifisches Verfahren nach Artikel 95 des Parlamentsgesetzes für den Fall vorzusehen, dass die beiden Beschlüsse der Kommissionen nicht übereinstimmend gefasst werden.
Ich beantrage Ihnen, den Antrag der Einigungskonferenz anzunehmen und damit dem Gesetz die nötige Grundlage zu geben, damit es in die Schlussabstimmung gelangen kann.