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Hurter Thomas · Nationalrat · 2015-03-11

Hurter Thomas · Nationalrat · Schaffhausen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2015-03-11

Wortprotokoll

Grundversorgung ist etwas, was wir tagtäglich in der Schweiz leben, und für uns ist das sehr wichtig. Es ist also insofern ein gutes Anliegen, auch ein Anliegen, von dem man meinen sollte, dass es auch irgendwo in der Verfassung aufgeführt werden sollte. Wahrscheinlich ist das auch der Grund dafür, dass uns das Thema bereits seit etwa 2003 beschäftigt.

Trotzdem muss ich sagen, dass die Grundversorgung bereits heute sektoriell sehr gut ist. Ein solches Vorgehen, wie wir es heute haben, hilft, Schwerpunkte zu setzen und relativ schnell auf Veränderungen zu reagieren. Eine allgemeine Verfassungsbestimmung ist nicht zielführend, nein, sie bewirkt genau das Gegenteil, und je nach Ausgestaltung ist sie auch nur symbolischer Natur. Alle diejenigen hier drin im Saal, die nichts Symbolisches wollen, müssen im Anschluss an diese Verfassungsänderungen dann Gesetzesänderungen machen. Sie müssen dann Massnahmen ergreifen, sonst bleibt es eben bei der Symbolik. Es kommt dazu, dass hier in diesem Saal jeder etwas anderes unter Grundversorgung versteht und andere Prioritäten setzt, wie gerade jetzt zum Beispiel die Anwesenheit in diesem Saal auch darauf verweist, dass zum Teil andere Prioritäten gesetzt werden.

Die SVP-Fraktion sagt ganz klar Nein zu dieser gewünschten neuen Verfassungsbestimmung. Interessanterweise hat der Bundesrat ebenfalls diese neue, allgemeine Verfassungsbestimmung abgelehnt. Trotzdem hat er aber eigentlich nicht den Mut gehabt, sag ich jetzt einmal, nur Nein zu sagen, sondern er hat Varianten als Vorschlag gebracht. Man könnte also hier fast sagen, er habe eben nicht den Mut gehabt, zu entscheiden und zu kommunizieren, und möchte das uns überlassen. Nun, wir werden das Problem hoffentlich entsprechend lösen.

In der Kommission, das wurde schon gesagt, wurde auch die Initiative "Pro Service public" diskutiert. Zu dieser Initiative gibt es hier gewisse Zusammenhänge, aber eben nur gewisse. Trotzdem werden Sie inhaltlich wahrscheinlich die Punkte, die Sie heute zu diesem Geschäft hören, dann auch zu der Initiative hören. Insofern ist es etwas schade, dass man diese beiden Themen nicht mit- oder nacheinander diskutieren kann.

Die SVP-Fraktion ist der Meinung, dass die Grundversorgung heute schon geregelt ist. Wir haben verschiedene Bereiche, in denen das sehr gut funktioniert. Eine solche Lösung, wie wir sie heute haben, ist zielführender. Sie ist auch finanziell machbar; es wurde hier erwähnt.

Es sind drei Vorschläge, die der Bundesrat gebracht hat. In den Varianten B und C wird eigentlich ein umfassender Katalog über verschiedene Sachbereiche vorgelegt. In der Variante C wird dann sogar noch ausgeführt, dass man diese Grundversorgung möglichst in allen Landesteilen, möglichst für die gesamte Bevölkerung haben solle, eigentlich eine tolle Sache. Aber die Frage ist nur: Wie wollen Sie das umsetzen? Hier spielen Sie etwas mit dem Solidaritätsgedanken. Ich glaube, das ist ein wichtiger Grundpfeiler, und den darf man nicht aufs Spiel setzen. Auch bei diesem Vorschlag frage ich mich ein bisschen, ob hier der gute Wille vorhanden ist oder ob auf einem anderen Blatt steht, wie dieser Wille umgesetzt werden sollte. Wer soll das schlussendlich bezahlen? Es ist eine etwas ähnliche Diskussion, wie wir sie gestern beim NFA hatten.

Ich komme zurück zur Vorlage. Die Kommissionsmehrheit hat versucht, irgendwie einen Flickenteppich zu machen. Vor allem hat man das Thema, die Leistung überall und für jeden zur Verfügung zu halten, etwas abgeschwächt, sodass man keine staatliche Leistung daraus ableiten kann. Ich muss Ihnen sagen, dass das natürlich nicht gelungen ist, weil man beide Haltungen vertreten kann. Übrigens hat auch die Verwaltung gesagt, dass das eine das andere nicht [PAGE 267] ausschliesst. Insofern ist es das Beste, dass man diese Vorlage bachab schickt. Wenn man das nicht tut, sollte man die Minderheit II (Fluri) und damit die Variante A unterstützen.

Ich fasse zusammen: Die SVP-Fraktion wird auf diese allgemeine Verfassungsbestimmung nicht eintreten. Sie ist der Meinung, dass die entsprechenden Bestimmungen heute schon richtig angewandt werden, nämlich wo notwendig und mit der entsprechenden Wirkung. Wenn diese Verfassungsbestimmung umgesetzt würde, wäre die Grundversorgung zu starr definiert, und mit einer solchen neuen Verfassungsbestimmung würde man die heutige gute Grundlage eher schwächen.

Insofern unterstützen wir das Nichteintreten. Falls Sie trotzdem eintreten, werden wir den Antrag der Minderheit II und damit die Variante A unterstützen.