Hardegger Thomas · Nationalrat · 2015-03-11
Hardegger Thomas · Nationalrat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion · 2015-03-11
Wortprotokoll
Eine Verfassungsbestimmung zur Grundversorgung ist sinnvoll und notwendig. Eine gute Grundversorgung ist für das Funktionieren der Schweiz und der Gesellschaft in der Schweiz unabdingbar. Insbesondere ist es auch eine Frage der Gerechtigkeit, ob die Grundversorgung allen Einwohnerinnen und Einwohnern zu erschwinglichen Preisen zugänglich ist oder ob es eine Frage des Einkommens oder des Wohnortes ist, wer sich die Güter und die Dienstleistungen in akzeptabler Qualität leisten kann. Grundgüter wie Wasser oder das Fernmeldewesen gehören dem Staat. Es gibt keine Gewinnpflicht. So ist Versorgungssicherheit für alle möglich, in hoher Qualität und zu bezahlbaren Preisen.
Wir sind uns einig: Alle bekräftigen, wie wichtig die Grundversorgung ist. Alle sind sich einig, dass wir auf die Randregionen Rücksicht nehmen müssen. Alle sind sich auch einig, dass Entwicklungen wie Gefährdungen, Privatisierungen, Auslagerungen dafür stehen, dass auch unsere Grundversorgung in Zukunft nicht unbedingt sichergestellt ist. Weiter ist es eben auch so, dass ein indirekter Gegenvorschlag zu dieser schädlichen Volksinitiative "Pro Service public" sinnvoll ist, damit wir als Rat ein Zeichen setzen, dass uns die Grundversorgung wichtig ist.
Die SP-Fraktion will mit ihrem Minderheitsantrag I (Graf-Litscher), dass die Bereiche der Grundversorgung definiert werden, zum Beispiel Wasser, Energie, Gesundheit, Wohnen, Personen- und Güterverkehr, Bildung, Kultur, Sicherheit und anderes. Die SP-Fraktion will, dass sie explizit genannt werden. Die Bestimmung soll insoweit verpflichtend sein, als der Bund und die Kantone dafür sorgen, dass die Versorgung mit Gütern und Dienstleistungen auch mittel- und langfristig sichergestellt ist. Die Art und Weise, wie der Bund und die Kantone den Verpflichtungen nachkommen, lässt immer noch genügend Spielraum, sodass bei der Erfüllung der Aufgaben auch zukünftige Entwicklungen noch Platz haben. Wir wollen verhindern, dass die Dienstleistungen, die rentieren, ausgelagert werden, und diejenigen, die nicht rentieren, dann vom Staat finanziert werden sollen.
Sollte unser Antrag der Minderheit I (Graf-Litscher) keine Mehrheit finden, würden wir auch dem Antrag der Mehrheit der nationalrätlichen Kommission, doch ohne Begeisterung, zustimmen. Es fehlen darin die Aufzählung der Bereiche und die Wiederholung des Hinweises, und mit dem Begriff "Bund und Kantone setzen sich ein" entsteht wenig Verbindlichkeit. Im Antrag der Minderheit I haben wir mit der Formulierung "sorgen ... für" in Bezug auf die Erfüllung der Aufgaben eine viel verbindlichere Version.
Der Antrag der Minderheit II (Fluri) nimmt den knappen Mehrheitsentscheid des Ständerates auf; das ist für uns zu wenig, einen solchen Minderheitsantrag würden wir ablehnen. Variante A zementiert nämlich ein Service-public-Verständnis, das der Privatisierung und der Minimalisierung Tür und Tor öffnet. Es ist völlig nutzlos, und eine solch aussageschwache Bestimmung können wir der Initiative "Pro Service public" nicht entgegensetzen. Im Falle der Annahme von Variante A würden wir die Vorlage ablehnen. Wir setzen darauf, dass - falls unser Minderheitsantrag keine Mehrheit findet - die im Ständerat knapp gescheiterte Version durchkommt und im Ständerat wieder aufgenommen wird.
In diesem Sinne beantrage ich Ihnen einzutreten, den Antrag der Minderheit II (Fluri) abzulehnen, dem Antrag der Minderheit I (Graf-Litscher) und eventualiter dem Mehrheitsantrag zuzustimmen.