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Walti Beat · Nationalrat · 2015-03-11

Walti Beat · Nationalrat · Zürich · FDP-Liberale Fraktion · 2015-03-11

Wortprotokoll

Vorab möchte ich namens der FDP-Fraktion ein klares Bekenntnis zu einer ausreichenden und auch guten Grundversorgung ablegen. Diese ist wichtig für den geografischen und sozialen Zusammenhalt in der Schweiz und somit völlig unbestritten. Darin enthalten ist auch ein klares Bekenntnis zu den Randregionen und deren Existenzgrundlagen.

Die Vorlage, die wir hier nun beraten, stärkt dieses berechtigte Anliegen jedoch in keiner Art und Weise und ist deshalb abzulehnen, respektive es ist gar nicht darauf einzutreten. In der Substanz enthält die Vorlage nämlich nichts anderes als eine Umformulierung des Bestehenden. Die Verfassungsgrundlagen gemäss den verschiedenen Bestimmungen wurden bereits zitiert. Insbesondere Artikel 43a Absatz 4 der Bundesverfassung ist hinreichend klar, sehr knapp - was ich als Qualitätsmerkmal empfinde - und deshalb auch gut und insbesondere am richtigen Ort aufgeführt. Der Mehrheitsantrag ist diesbezüglich nicht besser, auch wenn er länger oder ausführlicher daherkommt. Es handelt sich um einen sozusagen pseudokonkreten Versuch, die Umschreibung zu konkretisieren, der aber letztlich damit endet, dass einfach neue, unbestimmte Rechtsbegriffe eingeführt werden, die mehr Fragen in den Raum stellen, als sie Antworten zu geben in der Lage sind. Was heisst "Güter und Dienstleistungen des üblichen Bedarfs?" Hier ist der Auslegung Tür und Tor geöffnet. Oder was heisst es, "in allen Landesgegenden ... dauerhaft verfügbar und erschwinglich" zu sein? Das sind wirklich keine hilfreichen Handlungsanweisungen für unser Gemeinwesen auf Stufe Bund und Kantone, das ja mit dieser Vorlage adressiert wird.

Die Situation ist übrigens nicht besser, wenn Sie damit liebäugeln, den Antrag der Minderheit I (Graf-Litscher) zu unterstützen. Auch dort haben wir nur eine exemplarische Aufzählung von Bereichen der Grundversorgung. Das hilft also bei der konkreten Definition auch nicht weiter.

Die Frage, was mit solchen Massgaben abgedeckt sei, ist richtigerweise eben auch durch die Kantone und die Regionen zu beantworten. Das bedeutet, den Föderalismus ernst zu nehmen. Die bedarfsgerechte Definition, die Konkretisierung und die Umsetzung sind nach dem Subsidiaritätsprinzip bei den Kantonen und Regionen in besseren Händen als beim Bund. Genau dafür werden die Kantone, daran erinnere ich gerne noch einmal, ja auch mit den notwendigen Mitteln ausgestattet; sichergestellt wird dies unter anderem durch den NFA.

Man könnte ins Feld führen, dass aus einer solchen Bestimmung immerhin keine konkreten Ansprüche auf staatliche Leistungen ableitbar sein sollen. Das gefällt mir vom Inhalt her an und für sich, es entlarvt aber eben auch diese Vorlage als das, was sie ist, nämlich eine wirklich rein symbolische Übung für die Galerie, ein Bluff, wenn Sie so wollen, oder, etwas gewählter ausgedrückt, eine Schönschreibübung.

Unter systematischem Gesichtspunkt ist es mir auch wichtig, Folgendes festzuhalten: Persönlich finde ich, dass eine Grundversorgungsbestimmung unter den Sozialzielen der Bundesverfassung am falschen Ort festgehalten ist. Es geht nämlich um strukturpolitische Zielsetzungen. Wenn Sie diese in einem nachhaltigen Sinne verstanden haben wollen, sollten Sie sie dort belassen, wo sie heute richtigerweise stehen, nämlich bei den Aufgaben von Bund und Kantonen. Sie sollten sie also nicht sozusagen zu einem sozialpolitischen Almosen oder zu einer reinen Umverteilungsübung verkommen lassen.

Zu guter Letzt erlauben Sie mir noch eine taktische Überlegung, die von den Kommissionssprechern schon angetönt wurde: Die Vorlage taugt auch nicht als Gegenkonzept zur Volksinitiative "Pro Service public". Die inhaltliche Unschärfe ist etwas völlig anderes als die verfehlten inhaltlichen Ansagen dieser Volksinitiative.

Zusammenfassend bitte ich Sie namens der FDP-Liberalen Fraktion, der Bundesverfassung diese Übung nicht anzutun und auf die Vorlage nicht einzutreten. Wenn Sie es nicht lassen können, darauf einzutreten, dann unterstützen Sie wenigstens die Minderheit II (Fluri), und wählen Sie den schonungsvollen Weg der Variante A.