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Amherd Viola · Nationalrat · 2015-03-11

Amherd Viola · Nationalrat · Wallis · Fraktion CVP-EVP · 2015-03-11

Wortprotokoll

Der Vorschlag für einen Verfassungsartikel zur Grundversorgung geht auf die parlamentarische Initiative Maissen 03.465 und auf die darauf aufbauende Kommissionsmotion 05.3232 zurück. Die Geschichte dieses Geschäftes ist eine lange. Auch unser Rat hat sich schon einmal damit befasst, und zwar in der Sommersession 2012: Damals hat das Parlament meinem Minderheitsantrag zugestimmt und gegen den Willen des Bundesrates und der Kommissionsmehrheit mit 96 zu 47 Stimmen bei 3 Enthaltungen entschieden, die Kommissionsmotion nicht abzuschreiben. Der Nationalrat hat sich damit klar für einen Verfassungsartikel zur Grundversorgung ausgesprochen.

Nun, da es um die konkrete Umsetzung geht, scheint diese Mehrheit zu bröckeln: Die SVP-, FDP- und GLP-Delegationen in der KVF-NR beantragen, auf die Vorlage nicht einzutreten. Auch die entsprechenden Fraktionen tun dies. Die [PAGE 268] FDP ist konsequent, hat sie doch auch schon 2012 geschlossen für die Abschreibung gestimmt. Erstaunlicher ist es bei der SVP-Fraktion, welche fast zur Hälfte gegen die Abschreibung gestimmt hat, sich in der Kommission nun aber geschlossen gegen Eintreten ausspricht. Auch die GLP verhält sich so. Ihre Vertreter waren in der Kommissionsberatung noch dafür, jetzt ist die GLP aber plötzlich gegen Eintreten. Wie es scheint, ist die CVP/EVP-Fraktion die einzige bürgerliche Partei, die sich nicht nur in Sonntagsreden, sondern auch dann, wenn es ernst gilt, geschlossen für den ländlichen Raum und das Berggebiet einsetzt.

Heute haben wir die Möglichkeit, Konsequenz zu zeigen und unseren Entscheid vom 1. Juni 2012 zu bestätigen. Es gibt gute Gründe dafür:

1. Es braucht einen Verfassungsartikel, um dem typisch schweizerischen Grundverständnis, wonach allen Regionen zu gleichen Bedingungen eine minimale Grundversorgung zur Verfügung stehen soll, einen höheren Stellenwert zu geben.

2. Gleichzeitig kann ein Verfassungsartikel die Funktion einer Klammer übernehmen, die die heute sektorspezifischen Grundversorgungsbestimmungen, die auf Gesetzes- und Verordnungsstufe zu finden sind, umfasst.

3. Ein Verfassungsartikel kann diesen Bestimmungen eine zusätzliche Kraft geben und klarmachen, dass der Service public Garant für den nationalen Zusammenhalt und damit eine Voraussetzung von fundamentaler Bedeutung für unser Land ist.

4. Öffentlicher Verkehr, Post und Kommunikation müssen in diesem Land in allen Gebieten zu erschwinglichen Preisen verfügbar sein.

Wir unterstützen deshalb die Einführung eines Verfassungsartikels, und zwar in der Fassung der Kommissionsmehrheit. Der Ständerat ist in der Herbstsession 2014 ebenfalls auf die Vorlage eingetreten, und ich bitte Sie namens der CVP/EVP-Fraktion, dasselbe zu tun, im Interesse der nationalen Kohäsion, im Interesse aller Landesteile. Sämtliche Sprecher der Fraktionen, welche gegen Eintreten sind, haben in ihrem Votum das Hohelied der Grundversorgung gesungen. Dazu kann ich nur sagen: "Die Botschaft hör ich wohl, allein, mir fehlt der Glaube." Einmal mehr bleibt es bei schönen Versprechungen; das konsequente Handeln fehlt. Das nenne ich einen Bluff, für die Galerie: die Grundversorgung rühmen, dann aber gegen einen konkreten Artikel stimmen. Ich würde mir hier Taten statt Worte wünschen.

Die CVP/EVP-Fraktion bekennt sich zur Grundversorgung in allen Landesteilen. Wir wollen die dezentrale Besiedlung unseres Landes auch in Zukunft beibehalten und eine weitere Abwanderung verhindern. Auch im ländlichen Gebiet und in den Bergregionen muss die Grundversorgung garantiert werden.

Ich bitte Sie, den Nichteintretensantrag abzulehnen.