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Tschümperlin Andy · Nationalrat · 2015-03-11

Tschümperlin Andy · Nationalrat · Schwyz · Sozialdemokratische Fraktion · 2015-03-11

Wortprotokoll

Das Vorgehen bei der Annahme einer Volksinitiative ist in der Schweiz seit Jahrzehnten klar: Zuerst erarbeitet das Parlament ein Gesetz. Bei der Ausarbeitung der Gesetzesvorlage sind die Grundrechte von den Parlamentarierinnen und Parlamentariern einzuhalten, also in diesem Fall die Verhältnismässigkeit.

Wir sind nun dabei, diese Gesetzesvorlage zu erarbeiten. Es sieht so aus, dass eine Mehrheit eine Härtefallklausel in der Gesetzesvorlage verankern will und dass damit das Verhältnismässigkeitsprinzip eingehalten wird. Sollte diese Vorlage in den Schlussabstimmungen beider Räte eine Mehrheit erhalten, gibt es für Unzufriedene die Möglichkeit, das Referendum zu ergreifen. So läuft das in der Schweiz, seit Jahren, seit Jahrzehnten, ja sogar seit über hundert Jahren, geschätzte Kolleginnen und Kollegen aus der SVP! Das Initiativrecht in der Schweiz gibt es seit 1891. Zum ersten Mal unterläuft eine Partei - und hier ausgerechnet die grösste Partei, die im Parlament einen grossen Einfluss hat - dieses urschweizerische Vorgehen, bevor die Beratung im Parlament abgeschlossen ist. Wir haben dazu fünf Jahre Zeit, das steht sogar im Initiativbegehren, in der Ausschaffungs-Initiative. Nun schickt die grösste Partei mit grossem Einfluss im Parlament nach nur zwei Jahren eine Durchsetzungs-Initiative hinterher. Ich betone: Es ist das gute Recht der SVP, diese Durchsetzungs-Initiative zur Abstimmung zu bringen. Aber ich halte fest: Es ist unschweizerisch und einer staatstragenden Partei unwürdig.

Die SP-Fraktion wird der Mehrheit und dem Ständerat bei Ziffer III folgen und Artikel 1bis streichen, und sie wird den Antrag der Minderheit Rutz Gregor klar ablehnen.