Humbel Ruth · Nationalrat · 2015-03-11
Humbel Ruth · Nationalrat · Aargau · Fraktion CVP-EVP · 2015-03-11
Wortprotokoll
Für die Umsetzung der Ausschaffungs-Initiative liegen nun zwei Konzepte auf dem Tisch: das der Kommissionsminderheit und das der Kommissionsmehrheit, die sich dem Ständerat anschliesst. Die CVP/EVP-Fraktion wird das Mehrheitskonzept unterstützen.
Schwierigkeiten bei der Umsetzung einer Volksinitiative sind nichts Aussergewöhnliches: Das haben wir gerade letzte Woche bei der Zweitwohnungs-Initiative erlebt, wo ein von der SVP mit den Initianten ausgehandelter Kompromiss eine Ratsmehrheit gefunden hat. Das Beispiel veranschaulicht, dass es nicht einfach Sache der Initianten ist zu bestimmen, was der Volkswille ist. Initianten und Gesetzgeber haben unterschiedliche Rollen. Als Gesetzgeber haben wir eine Interessenabwägung vorzunehmen und vor allem auch darauf zu achten, dass eine Umsetzung nicht im Widerspruch zu verfassungsmässig garantierten Grundrechten steht. Wenn die Initianten mit einer Umsetzungsgesetzgebung nicht zufrieden sind, können sie jederzeit dagegen das Referendum ergreifen.
Wir haben nun die Ausschaffungs-Initiative umzusetzen, und diese gibt uns bis Ende dieses Jahres, also bis Ende 2015, Zeit für die Gesetzgebung. Wir liegen also voll im Zeitplan, auch wenn die SVP schon Ende 2012 mit einer Durchsetzungs-Initiative nachgedoppelt hat.
Vor einem Jahr haben wir im Nationalrat aus taktisch-politischen Überlegungen eine gesetzliche Umsetzung der vom Volk gutgeheissenen Ausschaffungs-Initiative auf der Basis der Durchsetzungs-Initiative unterstützt. Der Ständerat hingegen hat die Ausschaffungs-Initiative demokratisch und rechtsstaatlich korrekt umgesetzt, dies übrigens in der Gesamtabstimmung mit bloss 3 Gegenstimmen. Das Volk will, dass Ausländer, die schwere Straftaten begangen haben, konsequent aus der Schweiz ausgewiesen werden. Das ist und war der Wille der Initianten. Ich zitiere aus dem Abstimmungsbüchlein für die Volksabstimmung vom 28. November 2010, wo unter den Argumenten des Initiativkomitees steht: "Mit der Ausschaffungs-Initiative werden Ausländer, die in unserem Land schwere Verbrechen begehen, endlich konsequent ausgewiesen und mit einer Einreisesperre von mindestens fünf Jahren belegt."
Der ständerätliche Deliktskatalog umfasst alle Gewaltdelikte und Sexualstraftaten und geht damit weiter als derjenige der Durchsetzungs-Initiative. Eine strenge Härtefallklausel wahrt indes das von der Verfassung garantierte Prinzip der Verhältnismässigkeit. Der Nationalrat hat bei seiner Version auf eine Härtefallklausel verzichtet, im Bewusstsein, dass die Gerichte die Verhältnismässigkeit ohnehin prüfen werden, weil die Verhältnismässigkeit staatlichen Handelns von der Bundesverfassung garantiert ist. Die Frage ist daher, ob die Gewährleistung der Verhältnismässigkeit ganz an die Gerichte delegiert wird oder ob das Parlament als gesetzgebende Behörde Verantwortung wahrnehmen und in Beachtung rechtsstaatlicher Prinzipien die Verhältnismässigkeit definieren soll.
Die CVP/EVP-Fraktion ist zum Schluss gekommen, dass das Parlament diese Verantwortung nicht ganz an die Gerichte abschieben darf. Gerade weil wir in der Schweiz keine Verfassungsgerichtsbarkeit haben, ist es Aufgabe und Pflicht des Parlamentes, über die Einhaltung der Verfassung zu wachen. Demokratie und Rechtsstaat sind zwei Grundprinzipien, welche sich gegenseitig bedingen und in unserem direktdemokratischen System in Widerstreit zueinander stehen können. Bei der Umsetzung von Volksentscheiden ist es deshalb an uns als Gesetzgeber, die austarierte Balance zwischen dem demokratischen und dem rechtsstaatlichen Prinzip sorgsam zu wahren.
Die CVP/EVP-Fraktion unterstützt das ständerätliche Konzept, weil dieses die Ausschaffungs-Initiative mit einem umfassenden Deliktskatalog umsetzt und den Gerichten mit einer strengen Härtefallklausel Vorgaben für die Prüfung der Verhältnismässigkeit macht.
Nachdem die SVP vor einer Woche bei der Zweitwohnungs-Initiative auf den Pfad der Tugend zurückgefunden und Kompromissfähigkeit bewiesen hat, sollte es ihr eigentlich keine Mühe bereiten, auch in diesem Fall gescheiter zu werden und lösungsorientiert auf diesen Kompromiss einzugehen, der ihre Initiative umsetzt. Sie würden damit auch der Verfassung etwas Gutes tun: Mit einem Rückzug bewahren Sie unsere Verfassung als höchstes Gesetz vor einer neuen verfassungsunwürdigen und inkonsequenten Strafrechtsbestimmung.