Lustenberger Ruedi · Nationalrat · 2011-06-17
Lustenberger Ruedi · Nationalrat · Luzern · Fraktion CVP/EVP/glp · 2011-06-17
Wortprotokoll
Sie erinnern sich, dass es im Zusammenhang mit der Vergabe von Grossaufträgen bei der Neat zu unterschiedlichen Meinungen bezüglich der Anwendung des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen kam. Ich nutze meine Redezeit, um hier zwei, drei Punkte zu erwähnen: Im vorliegenden Bericht begrüsst die Neat-Aufsichtsdelegation die Botschaft des Bundesrates in diesem Zusammenhang, wonach die Beschwerden gegen die Vergabe von Bauaufträgen bei dringlichen Bundesvorhaben von überregionaler Bedeutung künftig generell keiner aufschiebenden Wirkung mehr unterstellt werden sollen. Die Kommission für Rechtsfragen unseres Rates ist gerade der gegenteiligen Auffassung, und sie hat kürzlich beschlossen, auf die Vorlage des Bundesrates nicht einzutreten. Wenn die Meinungen in einem solch wichtigen Geschäft dermassen divergieren, ist es letztlich dann auch für den Bundesrat nicht so einfach, die Kurve zu kriegen.
Die Bauwirtschaft - Sie wissen es: Ich bin ein Teil dieser Bauwirtschaft - steht der Vorlage des Bundesrates tatsächlich auch etwas kritisch gegenüber. Ich frage mich, ob es allenfalls nicht die richtige Lösung wäre, wenn man künftig bei den Gerichten ein Beschleunigungsgebot erwirken könnte. Dann würde nämlich die Rechtssicherheit eingehalten, und der Weg für die Rekursmöglichkeit wäre vorgegeben. Aber man müsste die Gerichte verpflichten können, dann auch in einem schnellen Verfahren zu entscheiden. Das, Frau Bundesrätin, wäre allenfalls eine Möglichkeit, um in dieser etwas verzwickten Situation einen Ausweg zu finden, der die Rechtssicherheit gewährleistet, aber auch keine lange Aufschiebung von Bauprojekten mit sich ziehen würde.