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Vallender Dorle · Nationalrat · 2001-12-11

Vallender Dorle · Nationalrat · Appenzell A.-Rh. · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2001-12-11

Wortprotokoll

Die Mehrheit der Kommission lehnt den Antrag der Minderheit Gross Jost zu Artikel 19a ab, da sie in diesem Spezialgesetz keine andere als die in Polizei- und Strafverfahren normalerweise geltende Datenschutzregelung einführen will. Artikel 29bis des Bundesgesetzes über die Bundesstrafrechtspflege ist hier massgeblich. Dagegen ist das Datenschutzgesetz gemäss Artikel 2 des Datenschutzgesetzes ausdrücklich nicht auf hängige Strafverfahren anwendbar.

Ihre Kommission hat sich mit 10 zu 8 Stimmen gegen eine Sonderregelung entschieden.