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AB 174942

Prelicz-Huber Katharina · Nationalrat · Zürich · Grüne Fraktion · 2011-06-17

Wortprotokoll

Der Antrag der Minderheit der WBK lautet, die Höhe der Finanzhilfen in der Verordnung festzulegen und nicht hier im Gesetz festzuschreiben. Die Finanzhilfen sollen gemäss der Mehrheit höchstens 50 Prozent der anrechenbaren Ausgaben ausmachen. Das ist unserer Meinung nach zu eng. Es ist völlig klar und unbestritten, dass seitens der Jugendverbände Eigenleistungen erbracht werden; denn gerade bei den Jugendverbänden läuft ohne die ehrenamtliche Arbeit eigentlich nichts, es würde ohne die ehrenamtliche Arbeit praktisch keine Angebote geben. Aber 50 Prozent Eigenleistung sind sehr viel und nicht überall möglich. Würde die ehrenamtliche Arbeit als der bezahlten Arbeit ebenbürtig behandelt und würde dann die Leistung im ganzen Land einbezogen - die Jugendverbände funktionieren eben dezentral -, dann ginge das selbstverständlich. Die Realität ist aber eine andere. Deshalb ist es der dringende Wunsch der Jugendverbände, dass die enge Formulierung von 50/50 nicht im Gesetz verankert wird.

50/50 für die Finanzhilfen macht an gewissen Orten Sinn, auch das ist seitens der Jugendverbände unbestritten. Wenn es sich um einmalige Projektbeiträge handelt, wenn es sich um Partizipationsprojekte handelt, die unterstützt werden sollen, oder wenn es sich um Modellvorhaben handelt, macht diese Aufteilung durchaus Sinn. Keinen Sinn macht sie aber, wenn es um die Unterstützung der nationalen oder internationalen Dachverbände und Dachorganisationen geht. Sie haben nämlich praktisch keine andere Möglichkeit als die Bundesbeiträge, um zu einer Unterstützung zu kommen. Private Spenden werden nicht an die Struktur, an die Infrastruktur, an die Organisation an sich bezahlt, private Spenden kommen für Projekte. Und für die Projekte wäre die Möglichkeit mit diesen 50 Prozent sogar gegeben, das habe ich erwähnt, nicht aber für die Strukturkosten der Organisationen. In diesem Fall droht die Gefahr, dass die Dachorganisationen, statt sich um ihre eigentliche Aufgabe zu kümmern, nämlich um die Jugendförderung und um das Aufgleisen von Jugendprojekten, übermässig viel Zeit in die Sponsorensuche investieren.

Ich habe es schon ausgeführt: Die Eigenleistung ist überhaupt nicht infrage gestellt - im Gegenteil, das ist eigentlich die Basis der Jugendorganisationen. Aber dass dieser fixe Prozentsatz im Gesetz festgehalten werden soll, ist unserer Meinung nach nicht nötig. Es reicht, wenn dies in der Verordnung geregelt wird, dort ist es auch sachgerechter. Damit wäre nämlich auch die Möglichkeit gegeben, zu differenzieren und einerseits zu sagen, dass es Projektbeiträge gibt, während andererseits beispielsweise Leistungsverträge mit den Verbänden ausgemacht werden.

Ich bitte Sie in diesem Sinn, der Minderheit zuzustimmen, wonach das Ausmass der Bundesfinanzierung in der Verordnung geregelt werden soll.