Prelicz-Huber Katharina · Nationalrat · 2011-06-17
Prelicz-Huber Katharina · Nationalrat · Zürich · Grüne Fraktion · 2011-06-17
Wortprotokoll
Der Antrag der Minderheit lautet, dass keine Streichung der Artikel 18 bis 21 vorgenommen werde, ganz im Einklang mit dem Entwurf des Bundesrates und mit dem Beschluss des Ständerates. Dieser 6. Abschnitt kommt mit einem eher unscheinbaren Titel daher, der "Zusammenarbeit und Kompetenzentwicklung" heisst. Es handelt sich hier aber um einen der ganz zentralen Abschnitte in diesem Gesetz, geht es hier doch um die gesamte Kinder- und Jugendpolitik, bei der die Strategie, die Ideen gemeinsam - der Bund mit den Kantonen und dort, wo es eben sinnvoll ist, auch gleich mit den Gemeinden, den Jugendverbänden - verhandelt werden müssen.
Die Arbeiten sollen anhand der Themen, die auch die Kinder- und Jugendpolitik des Bundes beinhaltet, gemeinsam diskutiert werden. Das sind der Kinderschutz, die Kinderförderung und die Partizipation der Kinder und Jugendlichen. Der Bund soll dann auch koordinieren können, wenn er Fördergelder spricht. Diese Punkte wurden in den letzten Jahren immer wieder auf allen Ebenen gefordert; sie wurden einerseits von den Fachleuten gefordert, andererseits aber auch von den Gemeinden und Kantonen und nicht zuletzt auch von den Verbänden selbst. Es wurde immer wieder gesagt, es gebe zwar verschiedene Aktivitäten im Bereich der Kinder- und Jugendförderung, was aber definitiv fehle, seien eine gesamthafte Koordination und eine gemeinsame Betrachtung, in welche Richtung sich die Kinder- und Jugendpolitik weiterentwickeln solle.
Es war auch der Wunsch, voneinander lernen zu können, Arbeitsformen austauschen zu können - "best practice" -, einander erzählen zu können und über eine Informationsplattform einen Informationsaustausch pflegen zu können. Die Kinder- und Jugendpolitik betrifft ja verschiedenste Bereiche der Politik. Wenn Sie die Lebenswelten der Kinder und Jugendlichen anschauen - die Freizeit, die Familie, die Schule und die Arbeitswelt, die Gemeinde, das Wohnen, die Wohnumgebung, den Verkehr usw. -, dann sehen Sie, dass praktisch alle Politikfelder betroffen sind. Zusammenarbeit, Austausch ist nur schon wegen der grossen Themenfülle dringend nötig. Innerhalb der Bundesverwaltung besteht die Idee, dass das vonseiten des BSV gemacht wird, einerseits, wie gesagt, für die Verwaltung, andererseits aber auch im Kontakt mit allen anderen Playern in diesem Bereich. Das Ideal ist dann natürlich, gemeinsame Leitsätze zu entwickeln, was eine schweizerische Kinder- und Jugendpolitik beinhalten soll, unter Berücksichtigung selbstverständlich der lokalen Ausgestaltung, weil die Kinder- und Jugendarbeit ja vor Ort stattfindet.
Ein ganz wichtiges Thema ist der Kinderschutz. Ein gemeinsamer Austausch, eine Strategie festzulegen oder auch da Hilfe zu bieten, wo es nötig ist, ist gerade im heutigen Internetzeitalter zentral. Da wird ja sichtbar, dass der Kinderschutz nicht an der Gemeindegrenze haltmachen kann; und in dem Sinn eine gemeinsame Strategie zu entwickeln ist für die Kinder und Jugendlichen zentral.
Die Streichung würde erlauben - so die Hoffnung von zwei Jugendverbänden, die diese als möglicherweise zu streichende Artikel bezeichnet haben -, dass dann mehr Geld für die Jugendverbände zur Verfügung stünde. Diese Hoffnung erfüllt sich leider nicht. Die Streichung dieser Artikel würde nicht einfach bedeuten, dass das Geld den Jugendverbänden zufliessen würde, da es sich hier um einen Administrativkredit handelt, der nicht einfach in einen Subventionskredit umgewandelt werden kann.
Ich bitte Sie also im Namen der Minderheit, Ja dazu zu sagen, dass keine Streichung vorgenommen werden soll. Das ist im Sinn des Bundesrates und des Ständerates und entspricht auch dem Wunsch der Gemeinden, Kantone und Fachverbände. Ich bitte Sie, diese Artikel nicht zu streichen.