Stähelin Philipp · Ständerat · 2005-12-12
Stähelin Philipp · Ständerat · Thurgau · Christlichdemokratische Fraktion · 2005-12-12
Wortprotokoll
In der Sache stimme ich Frau Kollegin Fetz klar zu: Eine Koordination der hochspezialisierten Medizin tut in unserem Lande Not. Ich spreche da als ehemaliger Präsident der Gesundheitsdirektorenkonferenz aus eigener Erfahrung. Es war jahrelang zum Verzweifeln, wie sich die Kantone hier nicht haben einigen können, und ich spreche hier von den Universitätskantonen. Es war nicht immer Zürich. Einmal war es Basel, einmal war es Bern; irgendjemand hat immer wieder einen Fuss dazwischengeschoben und sich quergestellt. Das ist eine ärgerliche Geschichte, und sie kostet auch Geld. Wir müssen hier, dieser Meinung bin ich auch, endlich zu einer Lösung kommen. Jetzt kommt aber das Aber.
Was Frau Fetz vorschlägt, ist eine Einflussnahme des Bundesrates - ich zitiere sie hier -: Der Bundesrat soll seinen faktisch existierenden Einfluss wahrnehmen. Das widerstrebt mir. Ich will eine gesetzliche Grundlage für den Bundesrat, ich will eine Rechtsgrundlage, welche hält und aufgrund derer er tätig werden soll. Nicht wahr, den faktisch existierenden Einfluss kann man beziffern, beispielsweise mit dem Budget des BAG. Es sind 2,5 Milliarden Franken. Das ist faktischer Einfluss. Aber ich will nicht, dass der Bund mit seinen Mitteln auf diese Art in die Entscheide der Kantone eingreift. Wenn das Schule macht, können die Kantone ihren Laden schliessen. Ich will, dass der Bundesrat im Rahmen der Rechtsordnung tätig wird, nicht mehr, aber auch nicht weniger. Die ist aber noch nicht gegeben.
In der Sache, ich sage es noch einmal, unterstütze ich Frau Fetz, aber wir haben auch in diesem Rate eine entsprechende Motion für eine Rechtsgrundlage angenommen. Es liegt auch ein Vorschlag zu dieser Rechtsgrundlage im KVG auf dem Tisch. Wir müssen diese Rechtsgrundlage beförderlich verabschieden. Dann soll der Bundesrat, gestützt darauf und in deren Rahmen, tätig werden. Nur Artikel 32 KVG anzuwenden - also im Sinne einer gesetzlichen Vermutung die Zweckmässigkeit und Wirtschaftlichkeit im Sinne dieses Artikels nur als gegeben zu betrachten, wenn das Angebot der hochspezialisierten Medizin mit den anderen Universitätsspitälern koordiniert worden ist - scheint mir doch eine etwas zu weitgehende Auslegung dieses Gesetzesartikels zu sein. Man muss sich dann immer überlegen: Wozu führt das in anderen Bereichen? Wenn der Bundesrat das KVG dann auch in anderen Bereichen so auslegt, dann wünsche ich Glück, nicht wahr. Das können wir nicht tun. Das wäre präjudizierend.
Ich kann die Motion aus einem weiteren Grund nicht unterstützen: Es ist nämlich so, dass sich bis jetzt zu dieser sogenannten Netzwerklösung eigentlich nur die Gesundheitsdirektorenkonferenz geäussert hat. Das sind nicht die Kantone. Das ist die Konferenz der Fachdirektoren, nicht mehr, auch nicht weniger; aber es sind nicht die Kantone. Wenn es Schule macht, dass der Bundesrat die Entscheide der Fachkonferenzen quasi zur Grundlage seines Wirkens macht, dann wünsche ich Glück; ich sage es noch einmal. Das entspricht auch nicht unserem Staatsrecht. Auch hier fürchte ich die Auswirkungen der Motion - nicht im Sachlichen, sondern im Institutionellen.
Schliesslich ist auch der Vorgriff, gewissermassen, auf die Neuregelung im NFA nicht von Gutem. Wir legen damit quasi die NFA-Lösung bereits wieder in einer ganz bestimmten Richtung aus. Im Grunde genommen wird hier die NFA-Lösung sogar ausgehebelt. Wir haben keinen Antrag von mindestens 18 Kantonen und keinen entsprechenden interkantonalen Vertrag, welcher allgemein verbindlich erklärt werden könnte. Auch das trifft nicht zu.
Obwohl ich auch nicht gerne warte und auf diese Lösungen schon viel, viel länger gewartet habe als viele hier im Saale, meine ich, dass es aus der Sicht des Institutionellen auch hier nicht von Gutem wäre, wenn wir nun vorprellen würden. Ich unterstütze eine Lösung in der Sache. Aber ich kann die Motion aus diesen Gründen nicht mittragen.