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Hess Hans · Ständerat · 2005-12-12

Hess Hans · Ständerat · Obwalden · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2005-12-12

Wortprotokoll

Ich beantrage Ihnen, die Motion anzunehmen. Bevor ich aber diesen Antrag begründe, lege ich meine Interessenbindung offen: Ich bin Präsident der Vereinigung des Schweizerischen Tabakwarenhandels.

Ich bin mir an sich bewusst, dass unser Rat nicht die ideale Plattform für die Behandlung dieser Motion ist. Ich kenne die meisten Kolleginnen und Kollegen als Verfechter des Föderalismus. Zu diesen zähle ich mich auch, und ich werde das auch in Zukunft so halten. In meiner Motion greife ich aber ein Thema auf, in dem zurzeit - wie wohl in keinem anderen - ausserordentlich unterschiedliche Geschwindigkeiten in der Gesetzgebung zu verzeichnen sind. Der daraus entstehende Wildwuchs an unterschiedlichen Regelungen in Themen von nationaler gesellschafts-, gesundheits- und wirtschaftspolitischer Dimension ist dem Ruf unseres föderalistischen Systems letztlich abträglich.

Mir geht es in meinem Vorstoss nicht darum, den Schärfegrad der Massnahmen zur Einschränkung des Tabakkonsums zu definieren; vielmehr geht es darum, dass Themen wie die Altersbeschränkung für den Verkauf von Tabakwaren, Rauchverbote, die Einführung von Altersidentifikationssystemen bei Tabakautomaten oder auch die Einschränkung der Werbung nur landesübergreifend sinnvoll geregelt werden können.

Durch Vorstösse in fast allen Kantonen - ich bitte Sie, diesem Umstand Rechnung zu tragen - und laufende Gesetzesrevisionen entstehen heute kantonal unterschiedlichste Präventionspolitiken. Gibt es in diesem Bereich nicht rasch koordinierende Massnahmen, werden wir in zwei bis drei Jahren ganz unterschiedliche Lösungen in der Tabakprävention haben, die sich teilweise massiv voneinander unterscheiden werden. So wäre es dann möglich, dass die Alterslimite für den Verkauf von Tabakwaren im Kanton Bern bei 18 Jahren und im Kanton Luzern bei 16 Jahren läge oder dass es in wenigen Kantonen gar keine entsprechenden Einschränkungen gäbe. Was dies für den Vollzug solcher Regeln im Bereich des Handels bedeutet, brauche ich nicht näher zu erläutern, ganz zu schweigen davon, dass solche Unterschiede innerhalb von wenigen Kilometern auch die Wirkung von Präventionsmassnahmen untergraben.

Nehmen Sie die Umrüstung von Zigarettenautomaten mit Altersidentifikationssystemen, welche notabene erst in einigen Jahren zur Verfügung stehen werden, weil insbesondere Probleme des Datenschutzes zu lösen sind: Diese werden nun in verschiedenen kantonalen Gesetzesvorlagen bereits heute festgeschrieben. Die Übergangsfristen für die Umrüstung reichen von wenigen Wochen bis zu mehreren Jahren. Was dies für die Rechtssicherheit und Planbarkeit in der betroffenen Automatenbranche bedeutet, muss auch nicht weiter erläutert werden. Das Gleiche gilt für Werbeverbote. Soll nun ein Lastwagenchauffeur der Firma Villiger auf der Fahrt durch die Schweiz bei der Überquerung von Kantonsgrenzen in einem Kanton einen Schriftzug auf dem Lastwagenverdeck zeigen dürfen und ihn im anderen Kanton abdecken müssen? Das macht doch keinen Sinn.

Da es sich bei all diesen Fragen unbestrittenermassen um Themen von nationaler Dimension handelt, kann nur der Bund eine entsprechende Koordination übernehmen, am besten, indem er selbst eine Stossrichtung und einen Zeithorizont für eine entsprechende Legiferierung auf Bundesebene bekannt gibt. In all diesen Bereichen sind ja Massnahmen auf Bundesebene angekündigt. Es geht letztlich für alle um Planbarkeit und Verlässlichkeit: Die Konsumenten möchten wissen, was nun gilt. Die Wirtschaft braucht einen Investitionshorizont. Die Kantone wollen ihre Gesetzgebung nicht in Kürze wieder anpassen. Der Verweis auf interkantonale Koordinationsorgane in der Antwort des Bundesrates auf meinen Vorstoss reicht hier nicht aus. Die Realität zeigt, dass diese Funktionalität leider offensichtlich nicht greift. Das Gegenteil ist der Fall: Die Koordination unter den Kantonen spielt überhaupt nicht. Es ist mir auch nicht bekannt, dass sich die KdK des Themas angenommen hätte.

Es sprechen folgende Gründe eindeutig für eine nationale Vorgabe: Die Tabaksteuer ist eidgenössisch. Sie hat im Gegensatz zu anderen Steuern überhaupt keine kantonalen Komponenten. Das sogenannte Warning auf den Packungen ist ebenfalls eidgenössisch vorgegeben. Es wäre möglich, dass gewisse Hinweise als Warning auf die Packungen aufgedruckt würden, zum Beispiel: "Zigaretten dürfen nicht an Minderjährige unter 16 Jahren verkauft werden." Bei einem solchen Warning müssten die Bestimmungen natürlich in allen Kantonen einheitlich sein. Ich frage mich wirklich, weshalb in der Schweiz verschiedene kantonale Gesetze zur Anwendung kommen sollen. Dies ist aufgrund der grossen Mobilität der Bevölkerung von einem Kanton zum anderen besonders stossend und störend. Sämtliche Fragen im Zusammenhang mit Tabakkonsum und Tabakverkauf müssen meiner Meinung nach national geregelt sein.

Ich kann nicht verstehen, weshalb der Bundesrat nicht dazu Hand bietet, bei der Tabakprävention eine landesweite Lösung anzustreben. Es liegt der Vergleich mit der Regelung der Abgabe von alkoholischen Getränken an Jugendliche nahe. Es ist unvorstellbar - zumindest heutzutage ist es so -, dass hier in jedem Kanton eine eigene Lösung bestehen könnte. Der Bund hat bezüglich Alkohol und dessen Abgabe an Jugendliche in Artikel 41 Absatz 1 Litera i des [PAGE 1104] Alkoholgesetzes bzw. in Artikel 37a Absatz 2 der Lebensmittelverordnung einfache Lösungen formuliert, die für die ganze Schweiz gelten. Eine ebenso einfache Lösung, die heute wohl von allen akzeptiert würde, müsste doch auch bezüglich Tabak möglich sein. Auf keinen Fall kann es im Interesse des Bundesrates sein, dass bei der Tabakprävention bzw. beim Schutz der Jugend in diesem Bereich das Chaos herrscht.

Ich bitte Sie aus all diesen Überlegungen heraus, meine Motion zu unterstützen.