Killer Hans · Nationalrat · 2015-03-03
Killer Hans · Nationalrat · Aargau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2015-03-03
Wortprotokoll
Die Fraktion der SVP wird auf die Vorlage zu dieser Gesetzesregelung eintreten.
Es ist dringend nötig, dass nach Annahme des Verfassungsartikels zum Thema "Schluss mit uferlosem Bau von Zweitwohnungen!" definitiv Rechtssicherheit geschaffen wird. Kaum ein anderes bevorstehendes Gesetz hat bei den betroffenen Kreisen derart grosse Bedenken und Befürchtungen ausgelöst wie dieses hier. Die Auswirkungen für viele Tourismusregionen in unserem Land - diese Auswirkungen basieren auf der sehr schnell erlassenen dringlichen Verordnung - liessen in Bezug auf die definitive Gesetzesregelung in vielen Gegenden die Alarmglocken läuten. Die Angst vor diesen Konsequenzen war nicht unbegründet!
Nicht die Tatsache, dass die Mehrheit des Stimmvolkes eine Beschränkung der Zweitwohnungsbauten will, beunruhigt diese Kreise, sondern die nun in die Gesetzesvorlage eingeflossene Absolutheit. Es wird aus dieser Sicht nicht verstanden, warum bei bestehenden Wohnungen eine zeitgemässe Erneuerung mit bescheidener Grundrisserweiterung nicht erlaubt sein soll. Auch die Tatsache, dass gewisse Kreise unrentable und daher stillgelegte Hotelgebäude nicht weiternutzen lassen wollen und damit solche Bauten dem Verfall überlassen, macht in Gemeinden und Regionen Angst. Es sind in die Gesetzesvorlage zu dieser Initiative Sachen hineininterpretiert worden, die nicht Kerninhalt der Initiative sind. Es wird das Besitzstandsrecht für bestehende Wohnungen infrage gestellt. Das geht klar über die Forderungen des Verfassungsartikels hinaus.
Man darf sich zweifellos fragen, ob die Mehrheit derer, die der Initiative zugestimmt haben, der Meinung war, dass für gewisse Tourismusregionen jegliche Entwicklungsmöglichkeit zu unterbinden sei. Wo nämlich keine Zweitwohnungen mehr gebaut werden dürfen, ist auch der Bedarf an Erstwohnungen nicht mehr vorhanden. Wenn aber dem Bauhandwerk die Basis genommen wird, fehlen auch den anderen Wirtschaftsbereichen wie Handel und Gewerbe die Perspektiven. Arbeit gibt Arbeitsplätze, gibt Einkommen, Ausbildung und Zukunft. Wo dies nicht mehr der Fall ist, droht Abwanderung wegen fehlender Perspektiven. Die gesamte Bauwirtschaft - Hauptgewerbe und Ausbaugewerbe, Handwerker - sieht in vielen Tälern und Regionen eine absolut düstere Zukunft, und dies, obwohl sie sich in der Vergangenheit immer ohne staatliche Programme zu helfen und anzupassen wusste. Arbeitsplätze werden wegfallen, die entsprechenden Berufsleute werden abwandern. Es ist ja nicht so, dass die betroffenen Gemeinden über die in der Vergangenheit gemachte Entwicklung unglücklich sind. Viele sehen darin auch die positive Seite, dass in den Tourismus-Saisons viel Betrieb, Umsatz und Ertrag für das örtliche Gewerbe und den Handel entstanden sind.
Auch für die Hotellerie sind die Zukunftsperspektiven schlecht: Diese Branche sorgt sich um die Möglichkeit, für betrieblich notwendige Investitionen einen Anteil an Wohnungen erstellen zu können, welche die Finanzierung der Hotelinvestitionen mittragen. Mit den angesprochenen Restriktionen wird zweifellos vielen Hotelbetrieben die finanzielle Basis für Investitionen in ihre Betriebe geschmälert und werden allfällige Erneuerungen in den Hotelbetrieben infrage gestellt. Aus der dargestellten Sicht ist es dringend nötig, rasch und abschliessend Rechtssicherheit zu schaffen, aber auch schonungslos aufzuzeigen, welche Konsequenzen diese neuen und einschneidenden Regelungen haben.
Wenn es innerhalb der Beratungen zu diesem neuen Gesetz Möglichkeiten gibt, die zu einer Lösung führen, mit welcher auch die Initianten einverstanden sein können, sodass diese auf ein allfälliges Referendum verzichten würden - die nun vorliegenden Einzelanträge deuten ja klar in diese Richtung, und entsprechende Signale wurden gegeben -, werden wir uns diesen Diskussionen nicht verschliessen und diesen Vorschlägen zustimmen. Das würden wir vor allem im Sinne einer möglichst rasch zu erreichenden Rechtssicherheit tun. Eine solche Einvernehmlichkeit würde es ermöglichen, dass das Gesetz schon etwa ab Januar nächsten Jahres definitiv rechtskräftig sein könnte.
Ich bitte Sie also im Namen der SVP-Fraktion, auf die Vorlage einzutreten, die Minderheitsanträge auf Rückweisung abzulehnen und den Änderungen gemäss den Einzelanträgen Amstutz und Huber zuzustimmen.