Vogler Karl · Nationalrat · 2015-03-03
Vogler Karl · Nationalrat · Obwalden · Fraktion CVP-EVP · 2015-03-03
Wortprotokoll
Namens der CVP/EVP-Fraktion ersuche ich Sie, in Block 1 mit Ausnahme von Artikel 2 Absatz 4 bzw. Artikel 4 Absatz 3 den Anträgen der Kommissionsmehrheit zuzustimmen. Ich bitte Sie zudem, bei den Artikeln 7 und 8 meinen Einzelanträgen zuzustimmen.
Ich beginne mit Artikel 2 Absatz 4: Hier geht es um die Frage, was eine Zweitwohnung bzw. eine Erstwohnung ist. Aus der Definition der Erstwohnung gemäss Artikel 2 Absatz 2 und derjenigen der Erstwohnungen gleichgestellten Wohnungen gemäss Artikel 2 Absatz 3 folgt ergo die Definition der Zweitwohnung in Absatz 4. Nun, gemäss der Fassung des bundesrätlichen Entwurfes, die vom Ständerat weitgehend angenommen worden ist, ist eine Zweitwohnung eine Wohnung, die weder eine Erstwohnung ist noch einer solchen gleichgestellt ist. Die Kommissionsmehrheit möchte, dass auch touristisch bewirtschaftete Wohnungen gemäss Artikel 7 Absatz 2 nicht als Zweitwohnungen gelten. Konkret bedeutet das, dass Einliegerwohnungen, die vermietet werden, Wohnungen in strukturierten Beherbergungsbetrieben und alle Wohnungen, die auf kommerziell bewirtschafteten Vertriebsplattformen angeboten werden, nicht als Zweitwohnungen gelten. Sollte nun aber Artikel 7 Absatz 2 Litera c gestrichen werden, würde das wegfallen.
Die Kommissionsmehrheit argumentiert, die Initianten hätten im Rahmen des Abstimmungskampfes gesagt, es gehe um die Vermeidung von kalten Betten, während bewirtschaftete Betten von der 20-Prozent-Klausel ausgeschlossen seien. Die Mehrheit unserer Fraktion teilt diese Haltung nicht. Sie ist der Meinung, dass hier die Kommissionsmehrheit zu weit gehe und den Volkswillen überstrapaziere. Es geht nicht an, dass man Volksabstimmungen nach Belieben biegt und uminterpretiert, wenn einem das Ergebnis nicht passt. Solches zu verhindern ist zentrale Aufgabe des Parlamentes. Andernfalls muss man sich nicht wundern, wenn der Ruf nach einer Verfassungsgerichtsbarkeit wieder lautwird.
Namens der Mehrheit der CVP/EVP-Fraktion ersuche ich Sie somit, bei Artikel 2 Absatz 4 und damit auch bei Artikel 4 Absatz 3 dem Antrag der Kommissionsminderheit zuzustimmen.
Was Artikel 4 Absatz 1 bzw. 1bis betrifft, unterstützt die Mehrheit unserer Fraktion die Kommissionsmehrheit, und zwar aus der Überlegung, dass es sich hier nicht um ein Kernanliegen der Initianten handelt, wonach nur Gemeinden von der Erstellung des Wohnungsinventars befreit werden können, die beim Zweitwohnungsanteil klar unter der 20-Prozent-Limite liegen, und damit hoffentlich unnötige Bürokratie vermieden werden kann. Ob sich dann diese Hoffnung als richtig herausstellt, wird sich weisen.
Ich komme damit zu den Artikeln 7 und 8. Das sind zentrale Artikel dieser Vorlage. Hier sind die sogenannten Plattformwohnungen umstritten. Gemäss Kompromiss der FDP und der SVP mit den Initianten sollen diese Bestimmungen nun gestrichen werden mit der Begründung, solche Wohnungen würden Missbrauchspotenzial enthalten. Sie würden nur angeboten, aber nicht vermietet. Das ist sehr wohl möglich. Aber warum ist das möglich? Weil nämlich genau die Kreise, die jetzt diesen Kompromiss ausgehandelt haben, mitgeholfen haben, Artikel 8, in dem die Bewilligungsvoraussetzungen für solche Plattformwohnungen in einem detaillierten Katalog aufgelistet wurden, derart abzuschwächen, dass nun tatsächlich Umgehungstatbestände möglich sind. Und jetzt kommen diese Leute wieder und sagen, die Bestimmungen über die Plattformwohnungen seien zu streichen, diese enthielten Missbrauchspotenzial. Sie beklagen also genau das, was sie letztlich verursacht haben. Widersprüchlicher und scheinheiliger kann man sich tatsächlich nicht verhalten, und das letztendlich zulasten der Tourismus- und Berggebiete. Bei solchen Spielen macht unsere Fraktion nicht mit. Oder sagen Sie mir, warum beispielsweise in strukturschwachen Tourismusgebieten, wenn tatsächlich eine Nachfrage nach bewirtschafteten Plattformwohnungen besteht und keine solchen existieren, ebensolche Wohnungen innerhalb eines klar bestimmten Rahmens nicht möglich sein sollen!
Ich ersuche Sie daher, wenn Ihnen tatsächlich Berggebiets- und Tourismusförderung ein wichtiges Anliegen ist, meinen Einzelanträgen zu den Artikeln 7 und 8 zuzustimmen und es damit möglich zu machen, im Interesse des Berggebietes und des Tourismus einen Kompromiss zu finden, damit Plattformwohnungen möglich sind, aber ohne Missbrauchsmöglichkeit. Das muss unser Ziel sein.