Leuthard Doris · Bundesrat · 2015-03-03
Leuthard Doris · Bundesrat · Aargau · 2015-03-03
Wortprotokoll
Je länger ich Ihrer Diskussion zuhöre, muss ich sagen, desto weniger verstehe ich den Kompromiss; ich verstehe nach wie vor nicht die Logik, die er verfolgt. Sie haben vorhin gesagt, Sie wollten den Neubau von Wohnungen im Rahmen von Vertriebsplattformen nicht, okay, aber dem Neubau von Wohnungen in Hotelbetrieben stimmen Sie zu. Gut, das kann man ja auch noch wollen; der Neubau von solchen Wohnungen ist besser als der Neubau von Wohnungen über Betriebsplattformen. Jetzt sagen Sie aber bei Artikel 9 Absätze 1bis und 1ter sogar - da verstehe ich die FDP und SVP noch nicht -, man dürfe nicht nur neu bauen, sondern dabei sogar noch über die 20 Prozent gemäss Fassung des Ständerates gehen. Bei bestehenden Hotels beziehungsweise bestehenden Bauten gemäss Absatz 2 wollen Sie jetzt restriktiver werden. Also, Neubau ist gut, Neubau befürworten Sie sogar übermässig - nicht die Linke, aber FDP und die SVP bei diesem Artikel -, aber bei bestehenden Bauten ohne zusätzlichen Landverschleiss sind Sie jetzt restriktiv. Ich weiss also einfach noch nicht genau, wo hier der Kompromiss ist; das müssen Sie mir irgendwann noch erklären.
Hier geht es ja um das Gleiche wie beim Neubau von Plattformwohnungen, das wäre noch in sich kohärent. Aber hier befürworten Sie zuerst den Neubau von Wohnungen, wenn ein Hotel diese vertreibt, und sagen bei Artikel 9 Absätze 1bis und 1ter, dass, wenn dann eine solche neugebaute Ferienwohnung vermietet wird, sie sogar 20 Prozent der Hauptnutzfläche übersteigen darf. Das ist im Moment das Konzept - da staune ich! Die Linke ist hier wenigstens kohärent, indem sie sagt, sie lehne die Absätze 1bis und 1ter der ständerätlichen Fassung ab. Aber grundsätzlich haben Sie die Divergenz, dass der Neubau von Wohnungen bei Hotels zulässig ist, aber nicht, wenn sie über Plattformen vertrieben werden. Bestehende Hotels sollen aber nur zu 50 Prozent in Zweitwohnungen umgebaut werden dürfen. Das ist für mich im Lichte der Zersiedelung und des Landverschleisses nicht logisch - aber ich war bei diesem Kompromiss ja nicht [PAGE 60] dabei, und deshalb muss er nur für diejenigen, die dabei waren, logisch sein.
Der Bundesrat ist einverstanden mit dem Streichungsantrag Candinas zu Litera e von Artikel 9 Absatz 1, weil bei der Frage, wann Wohnungen im Zusammenhang mit Hotelbetrieben, mit den strukturierten Beherbergungsbetrieben, neu gebaut werden dürfen, schon eine Interessenabwägung stattfand. Insofern ist Litera e eigentlich überflüssig.
Bei den neuen Wohnungen im Hotelbereich plus der Hauptnutzfläche, die dafür möglich ist, folgen wir natürlich auch den Streichungsanträgen der Minderheit Badran Jacqueline, die wiederum dem Konzept des Bundesrates folgen; denn nur das ist eigentlich konsequent.
Jetzt komme ich zu Artikel 9 Absatz 2 zu den vorhandenen Hotelbetrieben; es geht also um vorhandene Bauten - nicht um neue Einzonungen, nicht um Neubauten, sondern um vorhandene Bauten. Hier war es für den Bundesrat und auch für die Mehrheit der Vernehmlassungsteilnehmer und die Mehrheit der Branche logisch: Es ist gescheiter, bestehende Bauten umzunutzen, als Neubauten zuzulassen. Wir wissen, dass wir im Moment zu viele Hotels haben; es gibt ein paar Hotels, die effektiv wirtschaftliche Probleme haben. Wenn man diesen Hotels mit den Umnutzungen eine Perspektive gibt, ist das unter Berücksichtigung der Zersiedelung und auch unter Berücksichtigung der Tatsache, dass diese Betriebe, bei denen es sich sehr oft um Familienbetriebe handelt, eine geregelte Nachfolge haben, eine sinnvolle Sache.
Jetzt sagen Sie: "Das soll noch zu 50 Prozent zulässig sein." Ich weiss einfach nicht, wie Sie das in der Umsetzung regeln können, wenn ein solcher Hotelier zur Gemeinde kommt und sagt: "Ich möchte jetzt umnutzen, es rentiert mir nicht mehr; es ist wirtschaftlich nicht mehr möglich, den Hotelbetrieb weiterzuführen." Dann sagt die Gemeinde: "Okay, aus 50 Prozent des Betriebes darfst du Wohnungen machen." Was macht dieser Hotelier mit den anderen 50 Prozent? Der Hotelbetrieb rentiert ja schon bei 100 Prozent nicht. Weshalb soll es dann bei 50 Prozent besser sein? In der Praxis müsste man das umsetzen können. Hier sehe ich ein Problem.
Wenn Sie hier das Mass der Umnutzung bei 50 Prozent der Bruttogeschossfläche einpendeln wollen, dann wird sowieso der Ständerat darüber diskutieren. Ich sehe die Logik Ihres Kompromisses nicht, wenn Sie zu Neubauten Ja sagen, bei der Umnutzung der bestehenden Bauten aber restriktiv sind. Insofern glaube ich eben immer noch, dass das Konzept des Bundesrates in sich kohärent ist. Vor allem entsteht bei Ihrem Kompromiss dann auch die Situation, dass eine fixe Zahl im Gesetz erhebliche Sachzwänge schafft und unflexibel ist. Wenn das ein Kompromiss wäre, würde ich sicher Hand dazu bieten. Ich verstehe aber, ehrlich gesagt, von der Logik her und auch aus Sicht der rot-grünen Seite nicht, was daran der Kompromiss sein soll - aber na ja.
Bei Artikel 10 stelle ich fest, dass es hier Bewegung gibt. Ich bin darüber sehr froh, weil der vom Ständerat eingebrachte Begriff der "erhaltenswerten Bauten" nicht definiert ist. Es mag im Kanton Bern eine Definition geben, in der ganzen restlichen Schweiz aber nicht. Ebenso ist auf Bundesebene nicht definiert, was eine erhaltenswerte Baute ist. Wir haben deshalb schon gesagt, dass man damit der Willkür Tür und Tor öffnen würde. Die betroffene Gemeindebehörde oder vielleicht noch die Gemeindeversammlung müsste nämlich im Einzelfall bestimmen, was eine erhaltenswerte Baute ist und wo eine solche Umnutzung stattfinden darf.
Die bundesrätliche Version und die Version der Minderheit II (Fässler Daniel) enthalten Begriffe, die wir eher kennen. "Geschützt" und "ortsbildprägend" sind Begriffe, die wir eben eher kennen. Wir haben einen sehr ausgeprägten Ortsbildschutz, zu dem es ein Verfahren gibt. Es ist uns sehr wichtig, dass nicht irgendeine Einzelbehörde definieren kann, was schützenswert ist, sondern dass es ein Prozedere nach bestimmten Kriterien gibt.
Wenn Sie jetzt dem Antrag Huber/Amstutz folgen wollen, dann können wir damit leben. Allerdings muss dann, wie auch Herr Fässler zu Recht gesagt hat, natürlich Absatz 2 aufrechterhalten bleiben. Wenn es in der Folge in der Nutzungsplanung, also auf Ebene der Gemeinden, ein Verfahren gibt, mit dem ausgemehrt wird, was schützenswert und ortsbildprägend ist, dann hat man meines Erachtens hier eine vernünftige Lösung gefunden. Auch geschützte oder ortsbildprägende Bauten können dann umgenutzt werden, wenn das im Rahmen der Nutzungsplanung ausgeschieden und so festgelegt wurde. So können wir in beiden Räten eine Lösung in der Formulierung finden. Der Antrag Huber/Amstutz, ergänzt durch Absatz 2, wäre aus unserer Sicht ein sinnvoller Weg für den Ständerat, um auch diese Differenz hier aufzuheben - voilà!
Ich bitte Sie also, hier zu entscheiden, wie Sie wollen. Logisch ist es für mich nicht, aber Sie sind der Gesetzgeber.