Knecht Hansjörg · Nationalrat · 2015-06-18
Knecht Hansjörg · Nationalrat · Aargau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2015-06-18
Wortprotokoll
Auslöser für die heutige Diskussion ist die Volksinitiative "für eine nachhaltige und ressourceneffiziente Wirtschaft", kurz "Grüne Wirtschaft" genannt. Diese Initiative stellt extreme Forderungen. So sollen unter anderem die wirtschaftlichen Tätigkeiten das Potenzial der natürlichen Ressourcen nicht beeinträchtigen. Als langfristiges Ziel wird der sogenannte ökologische Fussabdruck der Schweiz angepeilt, das heisst, dass dieser auf die Weltbevölkerung hochgerechnet eine Erde nicht überschreiten darf.
Statt diese Initiative nun aber direkt dem Volk zur Abstimmung vorzulegen, unterbreitet der Bundesrat dem Parlament wieder einmal einen Gegenvorschlag. Dieser indirekte Gegenvorschlag des Bundesrates, zwar etwas abgeschwächt durch den Ständerat, ist mehr oder weniger die Ausführungsgesetzgebung für die Initiative. Denn das von der Initiative gewollte Ziel wird mit leicht anderen Mitteln auf einer etwas stärker gestreckten Zeitachse realisiert. Selbst der Bundesrat steht offen zu dieser Salamitaktik. Dies unterstreicht er in seiner Medienmitteilung vom 12. Februar 2014 mit folgenden Worten: "Der Bundesrat ist mit der Stossrichtung der Initiative zwar grundsätzlich einverstanden, er lehnt sie aber dennoch ab, weil er die Auffassung vertritt, dass es sinnvoller sei, schrittweise vorzugehen."
Wir wissen noch nicht, wohin die Reise geht, sofern wir auf die Vorlage eintreten. Die Befürworter beschwichtigen zwar und sagen, die ständerätliche Version sei ja gar nicht so schlimm. Von solchen Äusserungen sollten wir uns aber nicht täuschen lassen - der Druck für weitere Verschärfungen wird unvermindert weitergehen. Es wird ja schon offen deklariert, dass diese Gesetzesrevision nur ein erster zögerlicher Schritt sei. Die Forderungen von gewissen Organisationen kennen wir, wie etwa den Ruf nach einem Erlass eines Ressourcengesetzes. Darin sollen unter anderem für alle Produkte Rücknahmepflichten definiert werden. Wenn man nun noch berücksichtigt, wie aufnahmefähig die Verwaltung für Vorschläge solcher Organisationen ist, schwant einem Schlimmes.
Die Vermutung liegt somit nahe, dass sich der Bundesrat über kurz oder lang umfassende Kompetenzen für einschneidende Staatsinterventionen wie die Festlegung mengenmässiger Ressourcenziele, Produktionsauflagen oder neue Bewilligungs- und Sammelverpflichtungen verschaffen will. Wie sonst sind die Anträge des Bundesrates in der Vorlage zu erklären? Ich frage mich auch, ob dem Bundesrat bewusst ist, welche Auswirkungen eine solche weitreichende Revision des Umweltschutzgesetzes auf unsere KMU-Landschaft hätte. Ich denke da besonders an den Antrag zur Produktumweltdeklaration.
Gerade diese Produktumweltdeklaration wäre für die KMU-Betriebe administrativ und kostenmässig doch kaum zu bewältigen. Ihre Produkte würden doch mehr und mehr vom Markt verdrängt. Denn grosse und marktmächtige Konzerne könnten die Belastung durch solche Hürden doch viel einfacher ausgleichen. Wir tun deshalb gut daran, jetzt den Schuh in den Türspalt zu halten und auf die Revision des Umweltschutzgesetzes nicht einzutreten. Denn sonst sind zusätzliche bürokratische und finanzielle Belastungen für die Unternehmen häppchenweise vorprogrammiert.
Dazu gibt es keinen Grund, denn die Schweizer Wirtschaft ist im internationalen Vergleich ganz vorne dabei, wenn es um die effiziente Nutzung der natürlichen Ressourcen und der Energie geht. Die Unternehmen und die Konsumenten haben ein offensichtliches Interesse am Recycling von Material, das Sinn macht. Ich erwähne als Beispiel die hohen Recyclingquoten bei Glas, Aluminium, PET oder weiteren Getränkeverpackungen, welche über 80, teilweise gar über 90, 95 Prozent liegen. Das ist Realität, und das zeigt doch, dass die freiwilligen Massnahmen, die von verschiedenen Branchen ergriffen wurden, positive Effekte erzielt haben. Auch die Europäische Umweltagentur setzt unser Land bezüglich Ressourceneffizienz im Zeitraum 2000 bis 2012 auf den ersten Rang. Im Vergleich mit anderen Industrieländern gehen wir also sparsam mit den natürlichen Ressourcen um. Auch die Daten des Bundesamtes für Statistik zeigen, dass unser Land während der letzten fünfzehn Jahre seinen Bedarf an Rohstoffen, im Vergleich zum BIP, gesenkt hat.
Diese Position haben wir auf der Basis des bisherigen Gesetzes erreicht. Wir müssen also langsam aufpassen, dass sich die Wirtschaft überhaupt noch entwickeln kann. Wenn laufend Vorschriften mit entsprechenden Kostenfolgen erlassen werden, wie mit dieser vorgesehenen Änderung des Umweltschutzgesetzes, wird die Wirtschaft mehr und mehr abgewürgt. Nach dem Entscheid der Nationalbank zur Frankenstärke ist ja ohnehin angesagt, die Rahmenbedingungen zu verbessern, so, wie es auch Bundesrat Schneider-Ammann in diesem Frühjahr verlauten liess. Scheinbar gehen aber nicht alle Exekutivmitglieder im Bundesrat in die gleiche Richtung.
Störend sind auch die personellen und finanziellen Konsequenzen bei der Verwaltung: Gemäss Vorlage des Bundesrates ist mit rund einem Dutzend zusätzlicher Stellen und 10 bis 14 Millionen Franken Kosten zu rechnen. Dazu kommt der Aufwand für den Vollzug bei den Kantonen. Auch mit der abgespeckten Variante des Ständerates würde der Staat munter weiterwachsen. Dabei müsste die Entwicklung unseres Erachtens in die gegensätzliche Richtung gehen.
Zusammenfassend halte ich fest, dass aus Sicht der SVP-Fraktion, gerade auch in der aktuellen wirtschaftlichen Situation, kein Handlungsbedarf für eine Revision des Umweltschutzgesetzes besteht. Es ist falsch, den Schweizer Unternehmen zusätzliche Restriktionen und Abgaben aufzubürden, insbesondere für ein Ziel, das sie bereits erfüllt haben. Die Änderung des Umweltschutzgesetzes als indirekten [PAGE 1254] Gegenvorschlag zur Volksinitiative "Grüne Wirtschaft" lehnt die SVP-Fraktion daher ab.