Wasserfallen Christian · Nationalrat · 2015-06-18
Wasserfallen Christian · Nationalrat · Bern · FDP-Liberale Fraktion · 2015-06-18
Wortprotokoll
Man darf schon festhalten, da teile ich die Meinung meines Vorredners nicht, dass wir heute ein hochtechnologisiertes Land sind und punkto Ressourcenschonung und Ressourcenverbrauch vorbildlich dastehen - und das nicht nur bescheiden, sondern an der Weltspitze. Es gibt zig verschiedene internationale Rankings, seien sie vom World Energy Council, der OECD, aber auch der Yale- oder der Columbia-Universität - sie haben alle Rankings erstellt, kürzlich übrigens auch das World Economic Forum. Und welches Land steht an der Spitze? Die Schweiz! Es ist eben nicht so, dass man Wettbewerbsfähigkeit, Produktivität und Ressourcenschonung gegeneinander ausspielen kann. Nein, es ist eine Symbiose, und ja, die Wirtschaft in der Schweiz ist bereits grün, sonst würden wir bei diesen internationalen Rankings nicht überall an der Spitze stehen. Wie ist es dazu gekommen? Es ist dazu gekommen, weil das Umweltschutzgesetz so schlank wie möglich gehalten wurde. Es ist dazu gekommen, weil die Wirtschaft eben im Driver Seat ist und nicht einfach simpel Regulierungen nachvollziehen muss, welche ihr die Verwaltung aufoktroyiert. Deshalb ist die Regulierungsdichte für die FDP-Liberale Fraktion im Umweltschutzgesetz mehr als genügend.
Ich darf daran erinnern, dass wir mit dem sogenannten ökologischen Fussabdruck in die Diskussion eingestiegen sind. Was ist der ökologische Fussabdruck? Die Verwaltung weiss es nicht, die Welt weiss es nicht, der Nationalrat weiss es nicht, aber man muss es unbedingt versuchen. Ressourcenverbrauch ist nicht gleich Umweltverschmutzung. Das wird oftmals verwechselt bei der Diskussion über diesen ökologischen Fussabdruck, und deshalb ist es so, dass man hier schon die Grundlagen dieser Vorlage in Zweifel ziehen muss.
Der Kommissionssprecher deutscher Sprache hat auch gesagt, was wir alles für Projekte in der Pipeline haben. Wir haben die Agrarpolitik 2014-2017, wir haben die Biodiversitätsstrategie, ein neues CO2-Gesetz, ökologische Steuerreform, Natur- und Heimatschutzgesetzgebung, Masterplan Cleantech, Energiestrategie und, und, und. Jetzt kommen wir noch mit dem Umweltschutzgesetz daher. Und deshalb muss man eben doch - entgegen dem, was mein Vorredner gesagt hat - auch die praktische Umsetzung dieser Gesetze in der Realität ins Auge fassen. Was bedeutet das exakt für die Wirtschaft? Ich nehme einige Beispiele dazu: Wenn man versucht, den Eingriff in Stoffkreisläufe durch quantitative Ressourcenziele des Bundes einfach so festzulegen, dann muss man am Ende oder am Anfang des Jahres die Frage beantworten können, wie viel Metall, Kunststoff, Textilien, Holz usw. die Schweiz verwenden und importieren darf.
Die Frage, wie man das quantifizieren will, hat mir niemand beantworten können. Ebenfalls unbeantwortet blieb die Frage, wie man dann genau bemisst, wann eine Wirtschaftsleistung in der Schweiz im einen Jahr steigt und im anderen Jahr vielleicht dann sinkt. Das hat einen direkten Einfluss darauf, wie viele Ressourcen die Wirtschaft braucht. Ich nenne zwei Beispiele. Erstens Kunststoffe: Da können Sie nicht einfach per Verordnung definieren, was recycelt werden muss und was nicht. Es gibt Qualitätsansprüche, Märkte, es muss bezahlbar sein - das bliebe alles ausser Acht. Zweitens: Wenn man davon ausgeht, dass die Schweiz ein hochtechnologisiertes Land ist, was sie zum Glück ist, dann haben wir mehr Infrastruktur zu unterhalten als andere Länder. Allein die ICT-Infrastruktur braucht etwa 120 000 Tonnen Material in Form von Stahl usw. Ist das dann schlecht oder nicht schlecht? Das ist die Frage, die man sich am Ende des Jahres dann immer stellen muss.
Der Bund will eine Plattform Grüne Wirtschaft betreiben, welche schon halb aktiv ist, obwohl die Gesetzesgrundlage dazu noch gar nicht vorhanden ist. Der Direktor des Bundesamtes für Umwelt hat einmal gesagt: Genauso wie die Nationalbank die Geldmenge steuern will, muss man vom Bund aus künftig die Ressourcenmengen steuern. Daneben gibt es auch noch so schöne Dinge wie Berichterstattungs- und Informationsverpflichtungen für Hersteller, Importeure und Händler von Produkten. Es gibt Anforderungen und Verbote zum Inverkehrbringen von Rohstoffen und Produkten. Das betrifft Artikel 35f. Dann müssen die Lieferanten der gesamten Lieferkette für Rohstoffe und Produkte Rückverfolgbarkeiten definieren. Das würde dann in Artikel 35h verlangt.
Jetzt komme ich zu Kollege Müller-Altermatt: Es gibt Wirtschaftsunternehmen, deren Margen sind in einem Augenblick von Fr. 1.50 auf Fr. 1.20, von Fr. 1.20 auf Fr. 1.00 gesunken. Es gibt heute Wirtschaftsunternehmen, die [PAGE 1253] produzieren mit sechzig Mitarbeitenden hochpräzise Werkzeugmaschinen für den globalen Markt. Diesen Unternehmen wollen Sie mit der Rückverfolgbarkeit ihrer ganzen Lieferkette Verpflichtungen aufbürden, sodass sie möglichst viel Backoffice machen müssen, anstatt zu produzieren, zu vereinfachen, zu verschlanken und neue Märkte zu erschliessen. Überlegen Sie sich einmal, was das bedeutet, fünfzig oder sechzig Mitarbeitende, und da machen Sie eine solche Regulierungsdichte. Dazu müssen sie heute Fragen beantworten, zu keinen anderen Themen.
Ich muss es wirklich nochmals festhalten: Die Branchenvereinbarungen funktionieren sehr gut. Wir haben mit Branchenvereinbarungen - entgegen dem, was man hier machen will, man will die Massnahmen einfach ins Gesetz übernehmen - die Erfahrung gemacht, dass Recyclingquoten auf einem internationalen Toplevel installiert werden können. Hätte der Bund Verordnungen eingeführt, Gesetze erlassen, Pfandsysteme eingeführt usw., wären wir in Bezug auf die Recyclingquoten jämmerlich im Ressourcenschonen. Das muss man einfach zur Kenntnis nehmen. Alle Länder, die es bis heute auf dem regulatorischen Weg versucht haben, sind auf diesem Gebiet schlechter als die Schweiz. Warum ist die Schweiz so ressourcenoptimal und produktiv? Weil wir liberale Gesetzgebungen haben, welche die Unternehmen innerhalb der Umweltschutzgesetzgebung verpflichten, aktiv zu werden - und nicht, weil man überreguliert. Genau diese Überregulierung droht hier eingeführt zu werden.
Im gegenwärtigen wirtschaftlichen Umfeld wäre dies fatal. Man kann im Parlament nicht allen Ernstes über Optimierungen, Bürokratieabbau, Selbstregulierung usw. diskutieren und dann gleichzeitig die Schatulle der Regulierungen öffnen und sie ins Umweltschutzgesetz einführen. Vor der entsprechenden Verordnung haben wir am meisten Angst. Vor der Verordnung, die dann vom Bundesamt für Umwelt erlassen wird, graut uns effektiv. Ich denke, mit dieser Verordnung wird die Wirtschaft auch nicht grüner.
Darum hält es die FDP-Liberale Fraktion mit Montesquieu: "Wenn es nicht notwendig ist, ein Gesetz zu machen, dann ist es notwendig, kein Gesetz zu machen." Die Schweizer Wirtschaft ist bereits heute grün. Sie sollte sich aber vor lauter neuen Regulierungen nicht grün und blau ärgern.
Deshalb sind wir für Nichteintreten auf den indirekten Gegenvorschlag. Wir danken Ihnen, dies in schweren Zeiten für die Schweizer Wirtschaft, wenn Sie ebenfalls nicht darauf eintreten.