Schläfli Urs · Nationalrat · 2015-06-18
Schläfli Urs · Nationalrat · Solothurn · Fraktion CVP-EVP · 2015-06-18
Wortprotokoll
Hier bei Block 3 befassen wir uns mit der Ombudsstelle, der Ausserdienststellung von Armeematerial und auch mit der Finanzierung.
Bei Artikel 28 verlangt die Minderheit Galladé die Einführung einer verpflichtenden Wertecharta sowie eines Armeeinspektors. Dieses Instrument wird bei Berufsarmeen vermehrt eingesetzt. Damit sollen allfällige negative Entwicklungen und Fehlverhalten von Armeeangehörigen erkannt und verhindert werden. Dies bedingt jedoch die Beobachtung bzw. Wahrnehmung dieser Personen über einen längeren Zeitraum. Bei unserem Milizsystem mit mehrheitlich kurzen Dienstzeiten wäre dies unverhältnismässig und nicht zielführend. Fehlverhalten von Armeeangehörigen können in der Regel durch die Vorgesetzten direkt festgestellt und auch korrigiert werden. Im Dienstreglement sind zudem die Pflichten und Rechte der Armeeangehörigen rechtsverbindlich festgehalten. Dies ist ein bewährtes System, und deshalb besteht hier kein Handlungsbedarf.
Etwas differenzierter sieht es bei der Beurteilung der Ombudsstelle aus: Der nächsthöhere Vorgesetzte sollte als erste Anlaufstelle gelten, wenn es Probleme zwischen zwei Armeeangehörigen gibt oder Missstände zu bereinigen sind. Heute gilt als Ansprechpartner ein Vorgesetzter oder auch ein Feldprediger. Und diese sind in der Regel auf jedem Waffenplatz schnell verfügbar. Ein Ombudsmann wäre vermutlich zentral stationiert und verspätet vor Ort - im optimalen Fall, wenn der Missstand bereits geklärt ist. Unsere Fraktion sieht hier aber durchaus auch die positiven Aspekte, denn eine neutrale Anlaufstelle kann in einzelnen Fällen durchaus Sinn machen. Es ist nicht auszuschliessen, dass ein Vermittler oder eben diese unabhängige Ombudsstelle in einzelnen Fällen gute Dienste leisten könnte. Es stellt sich letztlich die Frage der Verhältnismässigkeit.
Bei Artikel 109a werden wir die Minderheit I (Müller Walter) unterstützen, welche die Bewilligung zur Ausserdienststellung oder Liquidation von grossen Waffensystemen durch das Parlament fordert. Entgegen der Kommissionsmehrheit, welche diese Bewilligung zur Ausserdienststellung nur bei Kampfflugzeugen will, erachten wir es als zielführender, wenn dies für alle grossen Waffensysteme gilt. Es macht keinen wirklichen Sinn, dieses Regime nur auf die Kampfflugzeuge zu beschränken, auch wenn das klar das emotionalste Thema ist. Mit der umfassenderen Variante, die alle grossen Waffensysteme betrifft, kann auch der politische Wille des Parlamentes bezüglich der Frage zum Ausdruck gebracht werden, wie viel und welche Sicherheit wir in unserem Land wollen.
Einen weiteren wichtigen Punkt gilt es in Artikel 148j zu diskutieren. Es geht um die Finanzierung der Armee. Grundsätzlich sind wir für die bereits einmal im Parlament beschlossenen 5 Milliarden Franken für die Armee. An diesem Entscheid wollen wir nichts ändern. Wir erachten diesen Beitrag für eine funktionierende und auch glaubwürdige Armee [PAGE 1243] als das Minimum, damit sie ihre Aufgabe gemäss Bundesverfassung erfüllen kann. Wenn wir diese Leistungen von der Armee wollen, müssen wir auch die entsprechenden Gelder zur Verfügung stellen.
Der Betrag von 5 Milliarden Franken korreliert zudem mit dem angestrebten und nun beschlossenen Soll-Bestand von 100 000 Mann. Unsere Fraktion ist jedoch mehrheitlich der Meinung, dass dieser Betrag von 5 Milliarden Franken nicht im Gesetz, sondern in einem einfachen Bundesbeschluss durch die Bundesversammlung festzulegen ist. Damit erreichen wir die nötige Flexibilität und können auf aktuelle Ereignisse schneller reagieren, als dies beim Festschreiben im Gesetz möglich wäre. Zudem erhalten wir mit dem vierjährigen Zahlungsrahmen, wie ihn die Minderheit II (Fischer Roland) will, eine gewisse Planungssicherheit.
Aus diesen Gründen werden wir mit der Minderheit II der Fassung gemäss Ständerat und Bundesrat mehrheitlich zustimmen. Bei Artikel 151 können wir aus den bereits erwähnten Gründen den Einzelantrag Hess Lorenz unterstützen.