Eichenberger-Walther Corina · Nationalrat · 2015-06-18
Eichenberger-Walther Corina · Nationalrat · Aargau · FDP-Liberale Fraktion · 2015-06-18
Wortprotokoll
Zum Antrag der Minderheit Galladé: Die FDP-Liberale Fraktion lehnt die Einführung einer Wertecharta ab, da das Dienstreglement die Rechte und Pflichten der Armeeangehörigen gewährleistet. Es wird vom Bundesrat verabschiedet und in der Rekrutenschule behandelt. Die Kader der Schul- und Truppenkommandanten werden zusätzlich für dieses Thema sensibilisiert, und der Ethik wird ein grosses Gewicht beigemessen.
Ebenso lehnt die FDP-Liberale Fraktion eine Ombudsstelle ab. Der Armeeseelsorger übernimmt bereits ähnliche Pflichten. Zudem sollen Reklamationen sinnvollerweise unmittelbar nach den Vorfällen eingebracht und erledigt werden. Mit einer Ombudsstelle würden hier grosse Verzögerungen eintreten.
Zur Ausserdienststellung des Materials: Die FDP-Liberale Fraktion befürwortet mit kleiner Mehrheit die Version des Ständerates, wonach das Parlament den Entscheid zur Ausserdienststellung von Kampfflugzeugen fällt. Eine erhebliche Minderheit folgt dem Antrag der Minderheit I (Müller Walter), der die Ausserdienststellung von grossen Waffensystemen einem Beschluss des Parlamentes unterstellen will.
Zu den Finanzen und zum vierjährigen Rahmenkredit: Hier kann ich auf meine Ausführungen im Eintretensreferat verweisen. Ich betone aber gerne nochmals, dass die FDP-Liberale Fraktion einstimmig für eine Armee von 100 000 Armeeangehörigen einsteht, der ein Kostenplafond von 5 Milliarden Franken pro Jahr zur Verfügung zu stellen ist. Nicht nur für die Armeeangehörigen, sondern auch für die Reform selbst ist es wichtig und unabdingbar, dass die notwendigen finanziellen Mittel gesprochen werden, hängt doch der Erfolg der Verkleinerung und Modernisierung der Armee davon ab. Die FDP-Liberale Fraktion will der Armee diese Finanzen jährlich zur Verfügung stellen, damit Unterhalt, Betrieb und Investitionen in einem ausgewogenen Verhältnis stehen.
Die grosse Mehrheit der FDP-Liberalen Fraktion lehnt jedoch die Verankerung der konkreten Zahlen im Gesetz ab und befürwortet sowohl den vierjährigen Rahmenkredit wie auch den jährlichen Plafond von 5 Milliarden Franken in Form eines Bundesbeschlusses, wie es auch bei anderen Gesetzen gemacht wird. Der Entscheid über den konkreten Zahlungsrahmen im Bundesbeschluss ist fürs nächste Jahr vorgesehen, und das Gesetz soll voraussichtlich am 1. Januar 2017 in Kraft treten. Dann stehen hoffentlich auch die beschaffungsreifen Projekte bereit, damit der Zahlungsrahmen auch ausgenützt werden kann. Wir werden im Budgetprozess für diesen Armeeplafond von 5 Milliarden Franken pro Jahr kämpfen. Kein anderes Gesetz enthält explizite Zahlen, die zudem dem Referendum unterworfen wären.
Namens der grossen Mehrheit der Fraktion bitte ich Sie, bei Artikel 148j die Minderheit I (Fehr Hans) abzulehnen, ebenso den Antrag der Mehrheit, die explizit 5 Milliarden Franken ins Gesetz schreiben will. Ich bitte Sie jedoch, den Antrag der Minderheit Fischer Roland, die die Version des Ständerates aufnimmt, zu unterstützen.
Bei den Übergangsbestimmungen bitte ich Sie, die Einzelanträge Hess Lorenz und Portmann sowie den Antrag der Minderheit Allemann abzulehnen und jeweils der Kommissionsmehrheit zu folgen.
Dies bedeutet aber nicht - ich sage es noch einmal -, dass die FDP-Liberalen nicht hinter dem jährlichen Armeeplafond von 5 Milliarden Franken stehen, im Gegenteil: Wir wollen den Rahmenkredit von 20 Milliarden für vier Jahre, aber finanzrechtlich korrekt im entsprechenden Bundesbeschluss, und dafür werden wir im Budgetprozess kämpfen.