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Minder Thomas · Ständerat · 2014-09-18

Minder Thomas · Ständerat · Schaffhausen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2014-09-18

Wortprotokoll

In letzter Zeit beklagen wir uns vermehrt, das Volk spiele zu oft und zu detailliert Verfassunggeber, es kämen zu viele Initiativen durch. Wollen wir der vermehrten Annahme von Volksbegehren Vorschub leisten, so empfiehlt sich hier tatsächlich ein Nichteintreten auf den indirekten Gegenvorschlag. Das ist meine Lageeinschätzung.

Ich möchte Ihnen deshalb beliebt machen, auf diese Änderung des Umweltschutzgesetzes einzutreten und bei der Vorlage 2 der Minderheit Cramer zu folgen. Die Vorlage 2 setzt bei ihren Änderungen primär und stark auf Selbstregulierung, freiwillige Anreize, Transparenz, Kundeninformationen, Harmonisierung von Labels, Mindestanforderungen und dergleichen. Die Vorlage fusst sodann auf langjährigen Vorarbeiten des UVEK, auf dem Aktionsplan Grüne Wirtschaft, welcher die genannten Mechanismen konkreter herunterbricht und alle Akteure mit einbezieht - übrigens auch die Wissenschaft, was mir ganz wichtig erscheint, wenn unsere Bildungslandschaft in diesem zukunftsweisenden Forschungsgebiet weiterhin zur Spitze gehören will. Nicht zuletzt hat diese Vorlage eine breite Vernehmlassungsrunde hinter sich. Kollege Cramer hat es gesagt: Von den 26 Kantonen haben deren 25 die Vorlage befürwortet; dies kann nicht genug unterstrichen werden. Viele Gemeinden und Städte und auch viele Wirtschaftsorganisationen, bis hin zu Migros und Coop, befürworten die Initiative. Das können wir schlicht und einfach nicht ausblenden.

Kollege Cramer, dass sich der Dachverband Economiesuisse gegen eine grüne Wirtschaft wehrt, überrascht nicht - zumindest mich nicht -, wehrt sich diese Organisation doch gegen alles, was heute und morgen nicht Umsatz bringt und was die Bezeichnung Nachhaltigkeit trägt.

Die einzelnen konkreten Bereiche, in welchen uns der Bundesrat das Potenzial zur Verbesserung der Effizienz und zur Reduktion der Umweltbelastung skizziert, sind breit angelegt und eröffnen ebenfalls ein breites, innovatives, technologiefreundliches und zukunftstaugliches Feld an Möglichkeiten. Wir haben es gehört: Es geht von der Phosphorgewinnung über die Verwertung von Recyclingkies bis hin zum Import von Palmöl und Fischen.

Ich jedoch möchte hier den Fokus auf das Beispiel der Holzwirtschaft richten, welche einen wichtigen Bestandteil dieser Revision darstellt. Das einheimische Holz wird bereits nachhaltig erwirtschaftet, was jedoch nicht für den Import gilt. Ein Drittel des weltweiten Holzhandels wird mit illegalem Holz betrieben. Dies betrifft insbesondere Tropenholz, welches aus Südamerika und Südostasien stammt, wo die Gewinnung dieses Holzes für die Tropenwaldzerstörung verantwortlich ist. All die negativen Auswirkungen dieses Frevels kennen wir, sie sind bekannt.

Es müsste der mindeste Beitrag der Schweiz sein, nichtzertifiziertes Holz - nichtzertifiziertes Holz! -, welches durch schädigende Praktiken gewonnen wurde, nicht zu fördern und nicht importieren zu lassen. Doch genau dies ist noch immer nicht der Fall. Schlimmer noch, wir hinken in diesem Bereich Europa hinterher. Die EU hat bekanntlich die Einfuhr von Holz aus illegalem Schlag verboten. Grosse Player wie die USA oder Australien haben da nachgezogen, und es würde uns gut anstehen, hier ebenfalls mitzuziehen.

Gerade hier böte sich mit dieser Vorlage eine effektive Handhabe. Der vorgeschlagene Artikel 35f - dieser handelt vom Inverkehrbringen von Rohstoffen und Produkten - gibt dem Bundesrat die Handhabe, den Holzimport unter Berücksichtigung international anerkannter Standards gewissen Anforderungen zu unterstellen. Da sehe ich wahrlich Handlungsbedarf. Die Profiteure einer kontrollierten Einfuhr von Tropenholz wären aber nicht nur die Umwelt, sondern auch das hiesige Gewerbe. Denn Schreinereien und Möbelhändler setzen bereits auf zertifiziertes Holz oder - noch viel besser - auf Schweizer Holz. Unsere Kollegin Bruderer Wyss hat es angesprochen: Es gibt gerade in diesem Bereich enorm viele Trittbrettfahrer, welche sich keinen Deut um die legale oder nichtlegale Herkunft dieser Tropenhölzer kümmern. Mit dem revidierten Gesetz würden solche Machenschaften verunmöglicht, da für alle die gleichen Mindeststandards gelten würden.

Fazit: Das geltende Umweltschutzgesetz weist diverse Lücken auf; der Bundesrat hat es erwähnt. Das ist kein Wunder, denn es stammt aus dem Jahre 1983. Alleine dieses Alter, dieses Datum zeigt, dass hier dringender Handlungsbedarf besteht.

Ich bin für Eintreten.