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Casanova Corina · 2014-09-18

Casanova Corina · Graubünden · 2014-09-18

Wortprotokoll

Die eidgenössischen Räte haben dem Bundesrat zugestimmt und bei Artikel 13 auf besondere neue Nachzählungsregeln verzichtet. Der Bundesrat hat den Verzicht auf Nachzählungsregeln damit begründet, dass eine Rechtsgrundlage für die Beobachtung von Urnengängen besser geeignet ist, das Vertrauen der Stimmberechtigten in den korrekten Ablauf direktdemokratischer Prozesse zu stärken und zu erhalten.

Der Nationalrat hatte bei Artikel 85 im März mit 105 zu 68 Stimmen bei 2 Enthaltungen die Streichung beschlossen. Ihr Rat stimmte dieser Bestimmung im Juni aber einstimmig zu. Der Nationalrat hat in dieser Session aber mit einer Mehrheit von mehr als zwei Dritteln, nämlich mit 128 zu 58 Stimmen, an der Streichung festgehalten. Die Chancen für eine Konzession des Nationalrates erscheinen eher klein. Wegen dieser Differenz sollte man nicht die ganze Vorlage gefährden.

Die Kommissionssprecher des Nationalrates haben deutlich festgehalten, dass mit der Streichung dieses Artikels weder innerschweizerische noch internationale Beobachtungen von Urnengängen ausgeschlossen werden sollen. Massgebend für die internationalen Beobachtungen sind die Regeln der "Venedig-Kommission", die von der Parlamentarischen Versammlung des Europarates entsprechend beauftragt ist. Diese Regeln sind offen und abstrakt formuliert, damit unterschiedlichen Verhältnissen und regional verschiedenen Erfahrungen auch Rechnung getragen werden kann. Das ist für den Bundesrat das Entscheidende.