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Engler Stefan · Ständerat · 2014-11-25

Engler Stefan · Ständerat · Graubünden · Fraktion CVP-EVP · 2014-11-25

Wortprotokoll

Ich äussere mich kurz zum Entscheid der UREK, die Vorlage aufzusplitten und vor allem die Frage der Zusammensetzung des Aktionariats der Swissgrid AG zu einem späteren Zeitpunkt zu entscheiden. Ich glaube auch, dass die Tragweite dieses Entscheides viel weiter geht, als gemeinhin angenommen wird, es geht nämlich darum, wer in Zukunft Aktionär der Swissgrid AG sein soll. Wir haben bekanntlich die Situation, dass die Kantone zwar über ihre Überlandwerke und Konzerngesellschaften bzw. über ihre Beteiligung an diesen Stromkonzernen indirekt am Hochspannungsnetz beteiligt sein können. Für die Zukunft wird sich aber die Frage stellen, ob man das Aktionariat nicht öffnen sollte und damit allen Kantonen die effektive Gelegenheit einräumen müsste, Aktionäre der Swissgrid AG zu werden. Da stellen sich nebst wirtschaftlichen auch rechtliche Fragen, nämlich inwieweit die gesetzlichen Vorkaufsrechte, wie sie jetzt im Stromversorgungsgesetz verankert sind, den Vorkaufsrechten in den Statuten der Swissgrid AG vorgehen.

Ich glaube, diese Frage ist nicht beantwortet, und insofern macht es sehr viel Sinn, sich sehr sorgfältig zu überlegen, ob es der Wille des Gesetzgebers war, eine möglichst offene Aktionärsstruktur der öffentlichen Hand zu ermöglichen. Dies wiederum setzt voraus, dass Klärung geschaffen wird bezüglich des Vorrangs der gesetzlichen bzw. der statutarischen Vorkaufsrechte wie auch bezüglich deren Ausübung. Sonst ist es so, dass eigentlich nur die wenigen Kantone, die heute indirekt über ihre Stromkonzerne beteiligt sind, die Möglichkeit erhalten, Aktionäre zu werden, und die anderen aussen vor bleiben, ganz zu schweigen etwa von den Pensionskassen der Kantone, die durchaus auch potenzielle Aktionäre sind.

Letztlich geht es darum, die schweizerische Vormachtstellung innerhalb des Aktionariats zu sichern, und das kann durchaus durch die Kantone und die Gemeinden erfolgen. [PAGE 1009] Inwieweit der Bund auch beteiligt sein soll, ist offen. Die Gesetzgebung lässt das heute schon zu, mindestens bis 49,9 Prozent. Auch darüber muss man diskutieren, wenn man die Zusammensetzung des künftigen Aktionariats behandelt. So gesehen bin ich froh um die Aufsplittung dieser Vorlage, weil die Tragweite doch erheblich grösser ist, als dies die Absicht des Nationalrates vermuten lässt, der dem Bund die Möglichkeit gegeben hätte, sich auch zu über 50 Prozent an der Swissgrid AG zu beteiligen.