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Bischofberger Ivo · Ständerat · 2014-11-25

Bischofberger Ivo · Ständerat · Appenzell I.-Rh. · Fraktion CVP-EVP · 2014-11-25

Wortprotokoll

Die heutige Bestimmung im USG beschränkt sich auf die Information zum Stand der Umweltbelastung. In der Fassung des Bundesrates wurde die bestehende Informations- und Beratungspflicht der Behörden gegenüber der Öffentlichkeit um die Aspekte des Ressourcenverbrauchs und der Ressourceneffizienz ergänzt. Dabei obliegen die jeweiligen Zuständigkeiten im Rahmen der entsprechenden Vollzugstätigkeiten dem Bund respektive den Kantonen.

Die Kommission will nun mit Blick auf die aktuell bereits funktionierende Regelung im geltenden Recht einerseits, aber auch mit Blick auf die in Artikel 10h Absatz 3 stipulierte Berichterstattungspflicht des Bundesrates gegenüber dem Parlament andererseits auf die Ergänzung gemäss der bundesrätlichen Fassung verzichten. Dies dient auch - wie in unserem Rat bei der Eintretensdebatte gewünscht - der Verschlankung der Vorlage.

Ich beantrage Ihnen im Namen der Kommission, den Streichungsantrag zu unterstützen und das geltende Recht beizubehalten.

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