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Bischofberger Ivo · Ständerat · 2014-11-25

Bischofberger Ivo · Ständerat · Appenzell I.-Rh. · Fraktion CVP-EVP · 2014-11-25

Wortprotokoll

Ich äussere mich auch hier gleich zum ganzen Artikel. In den Absätzen 1 und 2 sollen die Regelungen zur Sorgfaltspflicht sicherstellen, dass die Einschränkungen beim Inverkehrbringen gewisser Rohstoffe und Produkte gemäss dem eben verabschiedeten Artikel 35f auch tatsächlich umgesetzt werden. Dies gilt vor allem mit Blick auf die Bestimmungen in Absatz 1 dieses Artikels bezüglich Holz. Das ist eine Voraussetzung dafür, dass unser Land weiterhin mit der EU und mit anderen Ländern Holzhandel führen kann. Konsequenterweise soll nicht nur die Pflicht aufgeführt werden, sondern auch die notwendigen Begleitnormen, damit diese Pflicht tatsächlich durchgesetzt werden kann. Die Ausdehnung auf Absatz 2 erfolgt vor dem Hintergrund, dass man auch hier die Sorgfaltspflicht für Unternehmen braucht, um prüfen zu können, ob die Anforderungen auch eingehalten werden. Die schliesslich in Absatz 3 vorgeschlagene Möglichkeit für den Bundesrat, Ausnahmen von der Sorgfaltspflicht vorzusehen, erübrigt sich aufgrund der erfolgten Abstimmungen zum eben verabschiedeten Artikel 35f; Absatz 3 kann somit gestrichen werden.

In diesem Sinne bitte ich Sie, der Kommission zu folgen.

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