Bischofberger Ivo · Ständerat · 2014-11-25
Bischofberger Ivo · Ständerat · Appenzell I.-Rh. · Fraktion CVP-EVP · 2014-11-25
Wortprotokoll
Wie Sie der Tischvorlage entnehmen können, hat die UREK Ihres Rates das vorliegende Geschäft an ihrer Sitzung vom 9. Oktober 2014 eingehend beraten. Sie empfiehlt Ihnen mit 7 zu 3 Stimmen Zustimmung zum Bundesbeschluss über die Änderung von Doha des Kyoto-Protokolls zum Rahmenübereinkommen der Vereinten Nationen über Klimaänderungen.
Worum geht es? Das Kyoto-Protokoll wurde im Jahre 1997 als Zusatz zum Rahmenabkommen der Vereinten Nationen über die Klimaänderung, der sogenannten Klimakonvention, verabschiedet. Sechs Jahre später ratifizierte die Schweiz das Protokoll von Kyoto, und seit dem Jahre 2005 ist es nun in Kraft. Die erste Verpflichtungsperiode der Jahre 2008 bis 2012 sah für die Schweiz eine Reduktion ihrer CO2-Emissionen von 8 Prozent im Vergleich zu 1990 vor. Mit der Änderung des Kyoto-Protokolls im Jahre 2012 in Doha verpflichtete sich unser Land nun für eine zweite Periode, 2013-2020, und damit zur Senkung seiner CO2-Emissionen bis 2020 um 20 Prozent gegenüber dem Stand von 1990. Obwohl verschiedene Staaten der ersten Kyoto-Periode - so Kanada, Japan, Australien, Neuseeland oder Russland - sich für die zweite Periode bis dato nicht oder noch nicht verpflichtet haben, sieht die Kommission im Protokoll ein wichtiges Element, welches die Glaubwürdigkeit der Schweiz dokumentiert. Im Abkommen finden wir eine Auslegung über die Fortschritte, die erzielt werden konnten.
Nach wie vor wird das Ziel einer maximalen globalen Erwärmung von 2 Grad Celsius gegenüber der vorindustriellen Zeit anvisiert, wobei die Welt sich allerdings nach wie vor auf einem Pfad befindet, welcher in Richtung von 4 Grad Celsius führt. Aufgrund der Tatsache, dass die Kyoto-Industrieländer heute mit 13 Prozent der relevanten globalen Emissionen nicht mehr die grössten, primären Emittenten von Treibhausgasen sind, muss es in diesem Zusammenhang vor allem auch unser Ziel sein, ein globales, international verbindliches Regime zu erarbeiten, welches auch die neuen Emittenten, die Entwicklungs- und Transitionsländer, jeweils nach Vermögen und Verantwortung einbindet. Diese Entwicklung wie auch das diesbezüglich weitere Vorgehen wurden an den Klimakonferenzen von Cancun, Durban und Doha breit unterstützt.
Neben der Reduktionsverpflichtung beinhaltet das Abkommen auch eine Ergänzung zu den erfassten Treibhausgasen und die damit verbundene Pflicht zur regelmässigen Berichterstattung. Diese Forderung erfüllt unser Land bereits mit der Auflage, ein nationales Register von Emissionsgutschriften zu führen. In diesem Zusammenhang ist die Kommission schliesslich der Ansicht, dass unser Land zweifelsohne bereits viele Forderungen erfüllt, aber mit der Ratifikation des Protokolls deutlich machen muss, dass die Schweiz auch in Zukunft zu den glaubwürdigen Partnern gehört, welche wirtschaftlich wachsen wollen und die Emissionen gleichzeitig reduzieren können.
Zusammenfassend gesagt, ist es das Ziel, die Emissionen bis 2020 um 20 Prozent zu reduzieren, zweifelsohne eine ambitionierte Vorgabe. Aber sie stimmt mit dem überein, was wir im revidierten CO2-Gesetz, welches mittlerweile seit knapp zwei Jahren in Kraft ist, beschlossen haben. Dies bestätigt auch der Bundesrat, wenn er ausführt, dass mit der Umsetzung des revidierten CO2-Gesetzes die neue Reduktionsverpflichtung ohne weitere Gesetzesanpassung erfüllt werden kann. Dies ist auch der Grund, warum gemäss Artikel 2 des Vernehmlassungsgesetzes auf eine neuerliche Vernehmlassung verzichtet wurde.
Vor dem Hintergrund dieser Überlegungen und dieser Diskussionen beantragt Ihnen Ihre vorberatende Kommission mit 10 zu 3 Stimmen, dem vorliegenden Bundesbeschluss, welcher nun die Genehmigung dieser Änderungen des besagten Kyoto-Protokolls beinhaltet, zuzustimmen.