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Humbel Ruth · Nationalrat · 2013-09-11

Humbel Ruth · Nationalrat · Aargau · Fraktion CVP-EVP · 2013-09-11

Wortprotokoll

Die Motion verlangt, dass Folgekosten von nichtkassenpflichtigen schönheitsmedizinischen Eingriffen von der Krankenkassenpflicht ausgenommen werden. Es geht also nicht um Rekonstruktionsmedizin nach Unfällen oder nach Krankheiten. Es geht nicht darum, nach Verbrennungen oder nach Brustkrebs Rekonstruktionsmedizin nicht zu finanzieren, sondern es geht rein darum, dass jemand für allfällige Folgekosten selber aufkommen muss, wenn er sich freiwillig einem schönheitschirurgischen Eingriff unterzieht. Es geht bei diesem Vorstoss eigentlich um die Frage, was die Aufgabe einer Sozialversicherung ist. Was müssen und wollen wir gemeinschaftlich, solidarisch finanzieren, und was gehört in die Eigenverantwortung der Einzelnen?

Grundsätzlich dürften wir uns wahrscheinlich weitgehend einig sein, dass wir den Lifestyle-Bereich nicht durch die Krankenversicherung finanziert haben wollen. Dazu gehören natürlich auch rein kosmetische Eingriffe. Kosmetische Eingriffe werden langsam zu einem boomenden Markt.

Die Antwort des Bundesrates zu seiner Ablehnung der Motion vermag nicht ganz zu überzeugen. Es ist richtig, dass statistische Grundlagen zu dieser Frage fehlen, wie wir überhaupt generell etwas schwach sind in Sachen statistische Grundlagen im Gesundheitswesen. Dass es lediglich zwei Millionen Franken ausmachen soll, ist eine Vermutung, aber das heisst ja nicht, dass in diesem wachsenden Bereich nichts getan werden soll.

Weiter argumentiert der Bundesrat, dass im Krankenversicherungsgesetz das Verschulden der versicherten Person nicht berücksichtigt wird. Das stimmt, und das ist grundsätzlich wahrscheinlich auch richtig, weil es sehr schwer wird, das Verschulden nachzuweisen. Dennoch müssen wir die Diskussion darüber führen, wo die Grenzen zu setzen sind. Meines Erachtens kann in diesem Bereich eine klare Grenze gesetzt werden: Wer sich freiwillig einem schönheitschirurgischen Eingriff aussetzt, der weiss um die Risiken, und der muss auch die Risiken abdecken und kann nicht erwarten, dass die Allgemeinheit bezahlt. Die Kausalität dürfte in solchen Bereichen einfach zu beweisen sein. Wir leben in einer liberalen Gesellschaft, jeder kann tun und lassen, was er will, aber wir können uns nicht einfach immer darauf verlassen, dass die Allgemeinheit, die Solidargemeinschaft, für alle Folgekosten aufkommt. Es gilt auch hier, Grenzen zu setzen.

Ich bitte Sie, die Motion zu unterstützen.