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Brand Heinz · Nationalrat · 2013-09-12

Brand Heinz · Nationalrat · Graubünden · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2013-09-12

Wortprotokoll

Was ist eigentlich Gegenstand dieser Motion der SVP-Fraktion? Gegenstand dieser Motion ist die Zielsetzung, dass in Zukunft Personen, welche in der Nothilfe sind, keine Versicherungsleistungen mehr beziehen bzw. nicht mehr versichert werden sollen.

Wer ist Nothilfebezüger? Nothilfebezüger - um das einmal klarzustellen - sind Personen, die illegal eingereist sind, die illegal hier in der Schweiz leben oder deren Asylverfahren rechtskräftig abgewiesen worden ist.

Wie sieht die gegenwärtige Praxis aus? Gegenwärtig werden illegal anwesende Personen, die eben in der Nothilfe sind, auf Weisung der Bundesbehörden krankenversichert und kommen so in ihrer Situation, in ihrer rechtlichen Stellung als Illegale, in den Genuss einer vorzüglichen, einer uneingeschränkten medizinischen Behandlung.

In diesem Saal wird sehr oft über die Probleme des Asylbereichs diskutiert, und sie werden vor allem laut beklagt. Was sind heute die Kernprobleme des Asylbereichs? Es sind die zu langen Verfahren, es sind die Schwierigkeiten beim Vollzug - aber es ist auch die hohe Attraktivität des Aufnahmelandes. Zu dieser Attraktivität des Aufnahmelandes gehört nicht nur die Höhe der Unterstützungsleistungen, sondern insbesondere auch die gute, ausgezeichnete Medizinalversorgung ohne Grenzen, selbst für illegal Anwesende.

Die medizinische Betreuung während des Asylverfahrens - das möchte ich mit aller Klarheit festhalten - ist auch für die SVP eine Selbstverständlichkeit. Aber mit dem Abschluss des Asylverfahrens muss die medizinische Versicherung ein Ende nehmen, so, wie mit dem Abschluss des Asylverfahrens beispielsweise auch die Möglichkeit zur Fortsetzung einer Erwerbstätigkeit ein Ende nimmt. Die Krankenversicherungspflicht ist somit meines Erachtens mit der Möglichkeit einer Erwerbstätigkeit gleichzustellen.

Was sind die Folgen der geltenden Regelung? Nothilfebezüger haben über die abgelaufene Aufenthaltsfrist hinaus Anspruch auf medizinische Betreuung und machen in dieser Zeit auch regelmässig davon Gebrauch. Während der Ausreisephase, einer zugegebenermassen schwierigen Zeit, wird die medizinische Betreuung sogar noch stärker in Anspruch genommen als sonst. Sehr oft wird sie aber unnötig in Anspruch genommen, indem es zu Phantombehandlungen kommt, um die Anwesenheit zu verlängern. Das Versicherungsobligatorium, das wir heute kennen, fördert dieses Verhalten noch und trägt damit letztendlich zur Steigerung der Attraktivität der Schweiz als Asyldestination bei.

Die Regelung ist mitunter auch ein Grund für die Kostensteigerung im Asylbereich und im Gesundheitswesen. Besteht eine Versicherung, so wird, das zeigt die Lebenserfahrung, auch davon Gebrauch gemacht. Müssen die Kosten jedoch direkt von der öffentlichen Hand übernommen werden, wird bei medizinischen Behandlungen zurückhaltender vorgegangen. Auch das zeigt die Lebenserfahrung.

Der Bundesrat hält in seiner Antwort eine Regelung fest. Ich kann Ihnen aber aus Erfahrung sagen, dass diese Regelung nicht zielführend ist, es ist keine Lösung des Problems.

Ich möchte mit aller Deutlichkeit klarstellen, dass der Vorstoss der SVP-Fraktion nicht darauf abstellt, lebensnotwendige oder sonst dringlich notwendige medizinische Behandlungen auszuschliessen. Der Vorstoss der SVP-Fraktion zielt auch nicht darauf ab, dass die behandelnden Ärzte die Kosten dieser Behandlungen selbst übernehmen müssen. Der Vorstoss zielt einzig und allein darauf ab, eine Neuordnung der Kostenträger zu suchen bzw. die Kostenübernahme in Zukunft der öffentlichen Hand zu übertragen und dadurch auch eine Lenkung der medizinischen Betreuung vorzunehmen. Die Behandlungskosten sollen im Rahmen der gewöhnlichen Pauschalabgeltungen, wie sie im Asylbereich generell Usus sind, geregelt werden, womit sich auch eine Reduktion der Inanspruchnahme medizinischer Behandlungen einstellen wird.

Die Motion führt letztendlich zu einer Attraktivitätsminderung der Schweiz als Asylland. Ich möchte Sie deshalb ersuchen, dieser Motion zuzustimmen.