preparatory:AB 175709
Gilli Yvonne · Nationalrat · St. Gallen · Grüne Fraktion · 2013-09-12
Wortprotokoll
Ich möchte zuerst meine Interessenbindung bekanntgeben. Ich habe ein Mandat der Dachorganisation der Hersteller für komplementärmedizinische und phytotherapeutische Heilmittel, des Schweizerischen Verbandes für komplementärmedizinische Heilmittel.
Wie Sie wissen, wurde eine Volksinitiative zugunsten der Komplementärmedizin mit grossem Mehr angenommen, und es geht jetzt in den nächsten Jahren darum, die Forderungen dieser Initiative auch auf Gesetzesebene umzusetzen. 2006 wurde die Komplementär- und Phytoarzneimittelverordnung erlassen. 2009 wurde dazu von Swissmedic eine Evaluation durchgeführt, seither aber wurde diese Verordnung weder revidiert noch auf die Stufe einer Instituts- oder Departementsverordnung gehoben. Die Verzögerung führt zu einer andauernden Ungleichbehandlung der Hersteller von Komplementär- und Phytoarzneimitteln und damit zu einem zunehmenden Verlust dieser Heilmittel durch das Ausweichen auf den Handel im unerwünschten illegalen Markt oder durch Zulassungen im Bereich von Produkten mit herabgesetzter Wirksamkeit, als Lebensmittelergänzungen. Dies alles ist nicht im Sinne der Initiative und auch nicht im Sinne des Parlamentes, wie diverse Vorstösse in der Zwischenzeit gezeigt haben. Einfache Veränderungen würden bereits für Abhilfe sorgen, so z. B. das Vorgehen, dass monografierte Wirkstoffe als bekannt zu akzeptieren wären, wenn sie bereits von europäischen Behörden akzeptiert sind usw. Dabei kann man die Definition von "bekannten pflanzlichen Arzneimitteln und Wirkstoffen" entsprechend erweitern. Es ist deswegen unverständlich, dass die Ungleichbehandlung heute immer noch besteht und keine entsprechenden Anpassungen vorgenommen wurden, obwohl auch nach dem Willen des Parlamentes die Zulassungshürden gesenkt werden sollen.
Wie Sie wissen, revidieren wir zurzeit das Heilmittelgesetz, und in dieses Heilmittelgesetz soll die gesetzliche Regelung aufgenommen werden, die diesen Wunsch endlich in die Tat umsetzt. Danach kann der Bundesrat die Verordnungen anpassen. Im Gegensatz zur bundesrätlichen Stellungnahme zu meiner Motion befinden wir uns aber nicht in einem fortgeschrittenen Stadium der Beratung, sondern wir befinden uns am Anfang der Beratungen dieser Revision, und zwar im Erstrat. Die Beratung ist äusserst komplex und umfangreich, und wir haben bis jetzt keinen einzigen Artikel verabschiedet, der dem Anliegen der Motion Rechnung tragen würde.
Deshalb bitte ich Sie, diese Motion zum heutigen Zeitpunkt nicht abzuschreiben, sondern sie dann abzuschreiben, wie das üblich ist, wenn wir das Heilmittelgesetz verabschiedet haben.