de Courten Thomas · Nationalrat · 2014-03-05
de Courten Thomas · Nationalrat · Basel-Landschaft · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2014-03-05
Wortprotokoll
Es ist tatsächlich so, das Anliegen ist nicht unumstritten. Ich beantrage Ihnen die Ablehnung dieser Motion.
Die Schweiz verfügt über ein im internationalen Vergleich sehr gutes Sozialversicherungssystem. Die Maschen des Sozialauffangnetzes sind bereits heute bei uns sehr eng geknüpft. Aber solange das Auffangnetz für soziale Notsituationen eben aus einem Netz und nicht aus einer wasserdichten Hängematte besteht, wird es immer zwischen den Maschen auch Zwischenräume geben, die festgestellt werden. Wir sind laufend daran, dieses Netzwerk zu verdichten und die soziale Absicherung zu perfektionieren. Damit steigen auch die Ansprüche auf Sozialleistungen. Der ständige Ausbau der Leistungen kostet den Staat und die Steuer- bzw. Beitragszahler immer mehr, auch wenn dieser, wie eben heute, in kleinen, unscheinbaren, argumentativ immer auch durchaus nachvollziehbaren Schritten erfolgt. Ein weiterer Leistungsausbau und der damit verbundene Kostenanstieg müssen bezahlt werden. Der Ausbau belastet den Haushalt, verteuert den Standort und geht schliesslich zulasten der Allgemeinheit.
Auch im Bereich der Familienzulagen wurde in den letzten Jahren ein massiver Ausbau betrieben. Dennoch ergeben sich auch in diesem Sozialversicherungszweig immer wieder neue Lücken, neue sogenannte Ungerechtigkeiten und neue Sonder-, Spezial- und Individualfälle, die abgedeckt werden sollen. Ich kann die hier monierte Lücke erkennen, ich kann auch die relativ geringe zusätzliche Kostenbelastung erkennen, ich kann dem Ganzen im konkreten Einzelfall argumentativ auch relativ wenig entgegensetzen - ausser eben der grundsätzlichen Betrachtung. Denn nichtsdestotrotz führt auch dieser Vorschlag zu einem weiteren Ausbau, einer weiteren Perfektionierung der sozialen Absicherung. Es ist eindeutig Ausdruck der steigenden Anspruchshaltung. Ich bin aber der Ansicht, dass die bisherigen Sozialversicherungsvorkehrungen genügend Schutz gewähren. Ich denke nicht, [PAGE 108] dass wir damit echte existenzielle Probleme der künftigen Anspruchspersonen lösen. Ich bin dagegen überzeugt, dass, sobald wir diese Lücke geschlossen haben, bereits wieder die nächste Lücke moniert werden wird, für deren Schliessung wieder ein Ausbau stattfinden soll.
Mit meinem Minderheitsantrag möchte ich diese grundsätzliche Betrachtung dem Spezialfall gegenüberstellen. Ich bitte Sie, bei Ihrer Entscheidfindung mit Unterstützung meines Antrages auch diesen Überlegungen Rechnung zu tragen.