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Lombardi Filippo · Ständerat · 2013-12-12

Lombardi Filippo · Ständerat · Tessin · Fraktion CVP-EVP · 2013-12-12

Wortprotokoll

Mit meinem Einzelantrag möchte ich grundsätzlich das geltende Recht beibehalten. Im geltenden Gesetz wird gesagt, dass die Schulen, die von einer "Auslandschweizervereinigung" getragen werden, unterstützt werden sollen. Aus dem neuen Text ist dieser Begriff verschwunden. Ich möchte, dass wir an diesem Grundsatz festhalten. Wir könnten vielleicht das Wort "Vereinigung" - es ist juristisch gesehen ein bisschen einschränkend, denn eine Stiftung ist keine Vereinigung - etwas ausweiten. Mit dem Wort "Trägerschaft" hätten wir zwar die juristische Form nicht bestimmt, aber den Grundsatz, dass es von Schweizern getragen werden muss, gerettet.

Warum ist das nötig? Ehrlich gesagt kommt die Warnung von der Auslandschweizerorganisation. Sie hat gesehen, dass es in ein paar Ländern, insbesondere in einem Nachbarland der Schweiz, ab und zu Bestrebungen gibt, die Liegenschaften und die damit verbundenen Tätigkeiten einer Schweizer Schule ein bisschen anders zu führen und an eine lokale Trägerschaft zu übergeben. Die Reaktion darauf ist, dass wir hier aufpassen müssen. Wenn wir schon wollen, dass diese Schulen tatsächlich die Schweizer Kultur vermitteln und wir eine Schweizer Präsenz im Ausland haben - nicht nur zugunsten der Schweizer Kinder im Ausland, sondern primär auch für die einheimischen Kinder -, dann sollten wir an diesem Begriff festhalten.

Deswegen schlage ich vor, dass wir in Absatz 1 Buchstabe n die Bedingung einer schweizerischen Trägerschaft festschreiben, wie dies bis jetzt der Fall war.

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