Lexipedia

Flach Beat · Nationalrat · 2015-06-01

Flach Beat · Nationalrat · Aargau · Grünliberale Fraktion · 2015-06-01

Wortprotokoll

Artikel 8 Absatz 3bis der Bundesverfassung soll lauten: "Die verschiedenen Lebensgemeinschaften sind einander gleichgestellt."

In der Verfassung regeln wir die Grundrechte, sorgen für Gerechtigkeit und verhindern Willkür. Darum ist auch die rechtliche Gleichstellung von Mann und Frau in unserer Verfassung verankert. Dieselbe Verfassung garantiert aber heute keine Gleichstellung aller Lebensgemeinschaften, also von Ehe, eingetragener Partnerschaft oder Konkubinat. In verschiedenen Bereichen wird die Ehe heute als Institut privilegiert, in anderen diskriminiert. Das wohl bekannteste Beispiel ist die steuerliche Heiratsstrafe. Wenn Sie die Heiratsstrafe wirklich abschaffen wollen, ohne neue Diskriminierungen zu schaffen, beim Konkubinat beispielsweise, müssen Sie diesem Vorstoss zustimmen: Nur dieser Verfassungsartikel gewährleistet, dass künftig keine Lebenspartnerschaft mehr im Bereich der Steuern oder der Sozialversicherungen benachteiligt wird. Sie erinnern sich an die CVP-Initiative: Diese will die Diskriminierung der Ehe beseitigen, schafft jedoch leider gleichzeitig eine Diskriminierung des Konkubinats und von gleichgeschlechtlichen Paaren in der Verfassung.

Ein moderner und liberaler Staat, eine Gesellschaft wie die unsere darf sich von den realen Lebensmodellen der Menschen nicht abwenden. Vielmehr muss der Staat Sorge zu allen Lebensmodellen tragen. Es kommt nicht darauf an, ob zwei Menschen einen Ehering tragen, wenn sie eine Gemeinschaft bilden, um aus Liebe und gegenseitiger Fürsorge ihr Leben zu teilen. Die neue Verfassungsbestimmung enthält demnach den Grundsatz, dass der Staat nicht eine bestimmte Form des Zusammenlebens privilegieren soll. Bund und Kantone sollen sich nicht bei der Frage einmischen, in welcher Form die Menschen zusammenleben wollen. Privatrechtlich können und sollen die Partner weiterhin vereinbaren können, was sie wollen.

Für uns Grünliberale ist zentral, dass diese Institute, die der Staat zur Verfügung stellt - die Ehe, die eingetragene Partnerschaft -, allen Menschen zur Verfügung stehen, unabhängig von ihrem Geschlecht, unabhängig von ihrer sexuellen Orientierung. Dies fordern wir in der parlamentarischen Initiative "Ehe für alle" (13.468). Alles andere ist eines modernen Rechtsstaats nicht mehr würdig.

In dieser Initiative hier geht es einzig darum, dass es im öffentlichen Recht - da, wo der Staat tätig ist, wo er seine Regeln für die von ihm bestimmten möglichen Formen des Zusammenlebens bestimmt - keinen Unterschied mehr geben soll: Unter welchem Titel die Gemeinschaft zusammenlebt, ob sie aus Verliebten unterschiedlichen oder gleichen Geschlechts besteht, soll im Steuerrecht, in der AHV und in ähnlichen Bestimmungen keine Rolle mehr spielen.

Stimmen Sie deshalb der Initiative und der Minderheit der Kommission für Rechtsfragen zu, und schaffen Sie diese Ungleichbehandlung der Lebensgemeinschaften in der Verfassung ab!