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Schneider Schüttel Ursula · Nationalrat · 2015-06-01

Schneider Schüttel Ursula · Nationalrat · Freiburg · Sozialdemokratische Fraktion · 2015-06-01

Wortprotokoll

Die SP-Fraktion lehnt diesen Minderheitsantrag Nidegger zu Artikel 124a ZGB ab und unterstützt die Mehrheit.

Die vom Bundesrat vorgesehene Lösung der Teilung der Ansprüche auch bei eingetretenem Vorsorgefall ist richtig. Es ist im Übrigen nicht eine Lösung gegen Bezüger einer IV-Rente. Diese Fassung, die mögliche Berücksichtigung der Vorsorgebedürfnisse, begünstigt zudem flexible Lösungen. Indem der berechtigte Ehegatte einen lebenslänglichen Rentenanspruch erhält, wird namentlich die Problematik der geschiedenen Witwen gelöst, das heisst, der Tod des ausgleichsverpflichteten Ehegatten berührt den Anspruch der ausgleichsberechtigten Person auf die Rente nicht. Diese bezieht ihre Rente weiterhin.

Die SP-Fraktion stimmt aus diesen Gründen der Mehrheit zu.

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