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Schneider Schüttel Ursula · Nationalrat · 2015-06-01

Schneider Schüttel Ursula · Nationalrat · Freiburg · Sozialdemokratische Fraktion · 2015-06-01

Wortprotokoll

Die SP-Fraktion lehnt auch den Minderheitsantrag zu Artikel 124b Absatz 3 ab. Es geht hier um den Fall, in dem sich einer der Ehegatten nach der Scheidung um gemeinsame Kinder kümmert und daher keine volle Erwerbstätigkeit oder keine Erwerbstätigkeit mit einem grösseren Pensum aufnehmen und keine eigene Vorsorge aufbauen kann. Mit der hier vorgeschlagenen Lösung könnte die Vorsorgelücke geschlossen werden.

Die von der Minderheit Nidegger beantragte Billigkeit gilt ohnehin. Absatz 3 gemäss Mehrheit enthält eine Kann-Formulierung, und zudem wird auf eine "angemessene Alters- und Invalidenvorsorge" des verpflichteten Ehegatten hingewiesen. Der Antrag der Minderheit bringt keine Klarheit - im Gegenteil: Mit den zwei explizit zu berücksichtigenden Elementen "Aufwand" und "erforderliche Dauer der Betreuung" werden weitere Fragen aufgeworfen. Dürfen zum Beispiel noch weitere Kriterien ausser diesen beiden berücksichtigt werden? Was heisst "erforderliche Dauer"?

Die SP-Fraktion wird daher den Antrag der Minderheit ablehnen und dem Antrag der Mehrheit zustimmen.

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