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Genner Ruth · Nationalrat · 2001-12-12

Genner Ruth · Nationalrat · Zürich · Grüne Fraktion · 2001-12-12

Wortprotokoll

Dieser Artikel 3 ist für unsere Fraktion ein sehr zentraler Artikel. Es gibt deren zwei in dieser ganzen Revision, einen bei den Beiträgen und einen bei der Bezugsdauer von Leistungen.

Arbeitslosigkeit ist ein gesellschaftliches, volkswirtschaftliches Risiko, das kollektiv getragen werden muss. Deshalb müssen aus unserer Sicht alle ihren Beitrag dazu leisten. Der Druck, dass die Beiträge an die Arbeitslosenversicherung reduziert werden müssen, stammt bereits aus der Debatte des "runden Tisches", wo vor allem von der Arbeitgeberseite der Druck aufgebaut worden ist, die ALV-Beiträge um 1 Prozent zu reduzieren. Das bedeutet, dass bei der Wirtschaft 1 Milliarde Franken in der Tasche bleiben.

Wir meinen, dass die Beiträge an die Arbeitslosenversicherung nach wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit bezahlt werden müssen, und der Lohn ist die Basis dafür. Deshalb entstand dieser Minderheitsantrag von 2 Prozent Arbeitslosenbeitrag über alles, aufgeteilt nach Arbeitgeberseite und Arbeitnehmerseite. Es ist nach unserer Auffassung nicht einsehbar, warum auf der einen Seite die Putzfrau für ihren ganzen Lohn beitragspflichtig ist und sich auf der anderen Seite der Manager, der über 120 000 Franken verdient, nur einen Teil seines Verdienstes für den Beitrag an die Arbeitslosenversicherung anrechnen lassen muss. Erklären Sie einmal Ihrer Wählerschaft, warum ausgerechnet diejenigen, die einen grossen Lohn beziehen, proportional weniger zahlen müssen als diejenigen, die einen kleinen Lohn haben!

Es ist ohnehin so, dass die höheren Löhne - und es geht hier um die Löhne über 106 000 Franken - am Arbeitsmarkt andere Bedingungen haben. Sie kennen die verschiedenen Privilegien: die überobligatorischen Beiträge an die zweite Säule beispielsweise, möglicherweise ein Outplacement, wenn man die Stelle verliert, oder schöne Abgangsentschädigungen. Die Sozialversicherung Arbeitslosenversicherung muss ihren Namen verdienen, und zwar mit sozial ausgestalteten Beitragssätzen. Das heisst, dass die Beitragssätze eben über den ganzen Lohn gleich sein sollen und dass sie nicht bei etwa 100 000 Franken eine Plafonierung erfahren dürfen.

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Es ist überhaupt so, dass die Arbeitslosenversicherung in erheblichem Mass öffentliche Aufgaben übernimmt, indem sie die regionalen Arbeitsvermittlungszentren und die arbeitsmarktlichen Massnahmen finanziert. Die Kosten für solche öffentliche Massnahmen müssen von den Bürgern entsprechend der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit mitfinanziert werden. Das spricht für eine höhere öffentliche Beteiligung an den Kosten des Avig, aber es spricht insbesondere für die Beteiligung der hohen Einkommen an den Prämien.

Ich bitte Sie namens der Minderheit, im Sinne einer sozialen Ausgestaltung der Arbeitslosenversicherung auch diesem Beitrag zuzustimmen. Mit anderen Worten: 2 Prozent über alles, und zwar so ausgestaltet, dass alle mit dieser Revision eine Reduktion erfahren werden, nämlich die Reduktion, die bei den Löhnen bis zu 106 000 Franken anfällt. Nur der Beitrag bei den Löhnen über 106 000 Franken wird gleich bleiben. Es werden also alle von dieser Revision profitieren, aber sie muss sozial ausgestaltet werden.