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Schenker Silvia · Nationalrat · 2013-06-21

Schenker Silvia · Nationalrat · Basel-Stadt · Sozialdemokratische Fraktion · 2013-06-21

Wortprotokoll

Einer der wichtigsten Artikel unserer Bundesverfassung ist Artikel 8. Dieser Artikel garantiert - oder besser gesagt: er sollte garantieren - die Rechtsgleichheit aller Einwohnerinnen und Einwohner der Schweiz. In Absatz 2 dieses Artikels steht explizit, dass niemand diskriminiert werden darf, weder aufgrund der Herkunft noch aufgrund der sozialen Stellung, noch aufgrund der Lebensform und auch nicht wegen einer körperlichen, geistigen oder psychischen Behinderung. Wir wissen alle, dass die Lebensrealität nicht ganz so ist, wie es dieser Artikel in der Bundesverfassung verlangt. Wir wissen, dass längst nicht alle Menschen in unserem Land die gleichen Möglichkeiten haben. Wir wissen auch, dass es Diskriminierung gibt, insbesondere für Menschen mit Behinderungen.

Die Ratifikation der Uno-Behindertenrechtskonvention ist darum ein wichtiger Schritt und hat einen hohen symbolischen Gehalt. Wenn Sie heute Ihre Zustimmung zur Ratifikation geben, setzen Sie damit ein wichtiges Zeichen. Sie zeigen damit, dass wir uns weiter und noch entschlossener auf den Weg in Richtung Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen machen sollten.

Mit der Zustimmung zur Behindertenrechtskonvention können Sie auch zeigen, dass die Politik für einmal nicht Zahlen, z. B. das Rechnungsergebnis der Invalidenversicherung, in den Vordergrund stellt, sondern bereit ist, sich selber übergeordnete Ziele zu setzen. Sie kennen das aus der Arbeitswelt: Führen mit Zielvorgaben ist ein wichtiges Instrument, um Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern eine Richtschnur für ihren Arbeitsalltag zu geben.

Die Konvention soll uns aufzeigen, was es bedeutet, wenn die universellen Menschenrechte so ausgestaltet sind, dass sie allen Menschen, auch denen mit einer Behinderung, zugutekommen. In der Kommission hat uns Herr Rossier ein sehr anschauliches Beispiel dafür genannt, was mit der Konvention gemeint ist: Stimmberechtigte Schweizerinnen und Schweizer sollen unabhängig davon, ob sie eine Behinderung haben oder nicht, wählen und abstimmen dürfen. Das heisst, das Prozedere muss so ausgestaltet sein, dass dies gewährleistet ist. Wäre das nicht der Fall, müssten wir die notwendigen Anpassungen vornehmen. Die Ratifikation der Uno-Konvention bedeutet nicht, dass Menschen mit Behinderungen mehr oder andere Rechte haben als die anderen. Nein, es bedeutet nur, dass sie die gleichen Rechte haben sollen. [PAGE 1172]

In der Kommission wurde wiederholt betont, dass die Konvention keine einklagbaren Rechte schafft. Es tut also niemandem weh, wenn wir die Konvention unterzeichnen. Hingegen verpflichten wir uns, auf dem Weg zu gleichen Rechten für Menschen mit Behinderungen weiterzugehen. Sollten wir versucht sein, hinter das zurückzugehen, was heute Standard ist, dann würden wir ein Problem bekommen. Aber ich bin überzeugt, dass niemand hier im Saal, auch nicht Toni Bortoluzzi, das ernsthaft in Erwägung zieht.

Noch ein Satz zu dem, was Herr Bortoluzzi zum Schreiben der EDK gesagt hat. Es gibt ja den berühmten Satz: "Die Botschaft hör ich wohl, allein mir fehlt der Glaube." In diesem Fall würde ich es so sagen: Wenn ich die Botschaft nicht hören will, wie soll ich dann glauben?

Ich bitte Sie, der Ratifikation zuzustimmen.