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Hess Hans · Ständerat · 2015-03-19

Hess Hans · Ständerat · Obwalden · FDP-Liberale Fraktion · 2015-03-19

Wortprotokoll

Ich beantrage Ihnen im Alleingang, die Artikel 40c bis 40e ersatzlos zu streichen.

Ich bin mir bewusst, dass beide Räte seinerzeit die Motion Niederberger zur Schaffung der Ombudsstelle (11.3082) angenommen haben. Die Motion zeigte aber in keiner Weise auf, welche Konsequenzen der Vollzug der Motion mit sich bringen würde. Wenn wir genau hinschauen, sehen wir, dass wir ein neues Bundesamt schaffen. In Artikel 40c Absatz 2 ist festgehalten, dass die Ombudsstelle weisungsungebunden ist. Im Klartext heisst das, dass ein neues Amt geschaffen wird, das wohl administrativ dem VBS unterstellt wird, aber nicht mehr. Wenn wir die Aufgaben der Stelle anschauen, sehen wir, dass die Ombudsstelle gemäss Artikel 40d Absatz 1 auf Ersuchen von Stellungspflichtigen und Angehörigen der Armee oder Angehöriger dieser Personen zwischen der ersuchenden Person und militärischen Stellen im Zusammenhang mit der Stellungs- und Militärdienstpflicht vermittelt. Es ist also alles abgedeckt. Man kann überall Vermittlung suchen.

Wer selber Militärdienst geleistet hat, weiss, dass es immer unzufriedene Angehörige der Armee gibt. Die erhalten nun geradezu eine Einladung, sich an diese Ombudsstelle zu wenden. Wenn wir dann noch genau hinschauen und sehen, welche Mittel die Ombudsstelle hat, ist abzusehen, dass ein Aufwand betrieben werden muss, der unverhältnismässig sein wird. Die Mittel sind in Artikel 40d Absatz 2 aufgeführt. Die Ombudsstelle kann zu diesem Zweck, d. h. also zur Vermittlung, "insbesondere:

a. mit Einwilligung der ersuchenden Person schriftliche oder mündliche Auskünfte und die Herausgabe von Urkunden und Akten verlangen;

b. Augenscheine vornehmen;

c. Sachverständige beiziehen;

d. die Truppe und die Militärbehörden besuchen."

Hinzu kommt noch, dass diese Stelle dem VBS jährlich Bericht zu erstatten hat; das ist in Absatz 3 festgehalten. Dieser Bericht ist dann zu allem Überfluss noch öffentlich.

Ich bin der Meinung, dass eine Ombudsstelle in einer Milizarmee in diesem Sinne nicht nötig ist. In einer Milizarmee hat jeder Wehrmann problemlos Zugang zur vorgesetzten Stelle. Vorhin haben wir die Diskussion über die Wertecharta geführt. Da wurde ausgeführt, dass eine solche in einer Milizarmee nicht nötig sei, das Dienstreglement decke alle diese Fragen ab. Ich bin der Meinung, dass das Dienstreglement auch die Rechte und Pflichten des Wehrmannes und all der Personen, die in Artikel 40d Absatz 1 aufgeführt sind, abdeckt. Wir brauchen keine Wertecharta und aufgrund der gleichen Überlegungen auch keine Ombudsstelle.

Wir wissen gemäss Auskunft des VBS, dass wir da rund eine Million Franken investieren. Das wird ja nur der Anfang sein. Es ist auch mit Sicherheit abzusehen, dass wieder irgendwann ein Sparprogramm kommt, und mir wäre es dann peinlich, wenn wir diese Ombudsstelle im Rahmen dieses Sparprogramms wieder streichen müssten.

Ich bitte Sie also, meinem Minderheitsantrag zuzustimmen, wenn ich auch der Einzige bin, der diesen unterstützt.