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Bieri Peter · Ständerat · 2015-03-19

Bieri Peter · Ständerat · Zug · Fraktion CVP-EVP · 2015-03-19

Wortprotokoll

Die Diskussion zeigt, dass wir die Bundesverfassung exakt und genau wiedergeben müssen. Die Verfassung ist ein Grundgesetz, das Volk und Stände in diesem Wortlaut so genehmigt haben, und deren Text geben wir in Absatz 2 im Einleitungssatz wieder. Die Einschränkung, dass zuerst die zivilen Behörden eingesetzt werden sollen, ist in Buchstabe e festgehalten, wo es heisst: "bei der Bewältigung von Spitzenbelastungen oder von Aufgaben, die die Behörden mangels geeigneter Personen oder Mittel nicht bewältigen können". Hier ist diese Einschränkung festgehalten, und Sie können nicht das Gleiche zweimal hinschreiben.

Ich bitte Sie, hier verfassungsgetreu zu legiferieren. Herr Zanetti hat gesagt, wir seien auch früher von der Verfassung abgewichen. Aber gerade beim Kulturförderungsgesetz haben wir uns auf den exakten Verfassungstext besonnen und haben das Wort "besonders" weggestrichen, weil es nicht in der Verfassung stand.

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