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Kuprecht Alex · Ständerat · 2015-03-19

Kuprecht Alex · Ständerat · Schwyz · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2015-03-19

Wortprotokoll

Sie haben die Ausführungen von Herrn Kollege Bieri jetzt gehört.

Die Kommissionsmehrheit war nach intensiver Beratung der Auffassung, dass eine Unterscheidung zwischen der Ausserdienststellung von Kampfflugzeugen und der Ausserdienststellung von anderen Rüstungsgütern zu machen ist und dass demzufolge die Kompetenzen der Ausserdienststellung unterschiedlich im Gesetz zu fixieren sind. Sie hat deshalb in Absatz 4 festgehalten, dass der Bundesversammlung für Kampfflugzeuge eine Botschaft zur Genehmigung vorzulegen sei. Hingegen hat sie in Absatz 5 festgehalten, dass für das übrige Rüstungsmaterial im Grundsatz die Zuständigkeit beim Bundesrat verbleibt, dass jedoch zwingend die Sicherheitspolitischen Kommissionen beider Räte konsultiert werden sollen. Mit dieser bewussten Differenzierung zwischen den sehr teuren Kampfflugzeugen und dem anderen Rüstungsmaterial will man der Bedeutung und der Emotionalität, die mit der Beschaffung zusammenhängt und meistens auch dort schon gespürt wird, ein unterschiedliches Gewicht beimessen.

Ich ersuche Sie deshalb, aufgrund dieser Darlegung die Differenzierung vorzunehmen und der Mehrheit zu folgen. Andernfalls müsste künftig bei allen Ausserdienststellungen ein Genehmigungsverfahren durch das Parlament vorgenommen werden, was wahrscheinlich bei den meisten Rüstungsgütern nicht mehr unbedingt stufengerecht wäre.