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Engler Stefan · Ständerat · 2015-03-19

Engler Stefan · Ständerat · Graubünden · Fraktion CVP-EVP · 2015-03-19

Wortprotokoll

Ich kann mich kurzfassen: Die Kommission für Rechtsfragen des Ständerates beantragt Ihnen, zuerst einmal die Praxistauglichkeit der Zivilprozessordnung überprüfen zu lassen, bevor sie einer erneuten Revision unterzogen wird, und dem Bundesrat zu beantragen, bis Ende 2018 - immer vorausgesetzt, dass dafür Handlungsbedarf besteht - dem Parlament einen Entwurf zur Revision der Zivilprozessordnung zu unterbreiten.

Die Kommission hat sich anlässlich der Behandlung von parlamentarischen Initiativen, welche punktuell eine Revision der Zivilprozessordnung verlangen, darüber unterhalten, ob es richtig sein kann, so kurz nach Inkrafttreten der Zivilprozessordnung diese jetzt schon punktuell und auch aufgrund von einzelnen Betroffenheiten einer Revision zu unterziehen. Man ist zum Schluss gekommen, dass vorerst ein Gesamtüberblick notwendig ist und dass das Instrument der parlamentarischen Initiative kaum das richtige ist, um festgestellte Mängel und Anwendungsschwierigkeiten der Zivilprozessordnung ad hoc in die Gesetzgebung einzubringen. Wir sind der Auffassung, dass, ganz analog zur Strafprozessordnung, die stetige Beschleunigung der Gesetzgebung, bei der die eine Gesetzesrevision die andere jagt und die Halbwertszeit der Gesetze abnimmt, auch kaum geeignet ist, bessere Gesetze und damit auch mehr Rechtssicherheit und Rechtsbeständigkeit zu schaffen.

Insofern unterstützt der Bundesrat - Sie ersehen das aus dem Ihnen vorliegenden Bericht - diese Motion, welche Tempo wegnehmen und zuerst die Gesamtschau ermöglichen will, nachdem im Dialog mit der Praxis und mit den Gerichten der Handlungsbedarf ermittelt worden ist.

Ich bitte Sie, dem Antrag der Kommission zu folgen.

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