Lexipedia

Baumann Isidor · Ständerat · 2015-06-01

Baumann Isidor · Ständerat · Uri · Fraktion CVP-EVP · 2015-06-01

Wortprotokoll

Bei der Botschaft 15.026 geht es um den Einsatz der Armee im Assistenzdienst zur Unterstützung des Kantons Graubünden bei den Sicherheitsmassnahmen im Rahmen des WEF in den Jahren 2016 bis 2018. Die Regierung des Kantons Graubünden hat wiederum um Unterstützung ersucht, damit die Sicherheit am WEF auch während der kommenden drei Jahre gewährleistet werden kann. Es geht dabei vor allem um [PAGE 313] Leistungen im Bereich Objekt- und Personenschutz, Wahrung der Lufthoheit und Sicherheit im Luftraum sowie logistische Unterstützungen insbesondere im Bereich koordinierter Sanitätsdienste. Dazu sollen jährlich bis maximal 5000 Angehörige der Armee, Berufs- und Milizformationen, im Assistenzdienst eingesetzt werden. Dieses Gesuch wird auch von der KKJPD unterstützt. Zur Unterstützung des Kantons Graubünden werden auch die übrigen Kantone in den kommenden Jahren weiterhin Polizistinnen und Polizisten in einem interkantonalen Polizeieinsatz zur Verfügung stellen. Dennoch bleibt die subsidiäre Unterstützung durch die Armee beim Schutz von Gebäuden, Infrastrukturen und völkerrechtlich zu schützenden Personen gemäss Einschätzung der Arbeitsgruppe "Gesamtschweizerische interkantonale Polizeieinsätze" unverzichtbar. Die Voraussetzungen für einen subsidiären Sicherungseinsatz sind damit erfüllt.

Der Bundesrat beantragt nun dem Parlament, auf dieses Gesuch einzutreten und dem Kanton Graubünden die Unterstützung zu gewähren. Der Bundesrat qualifiziert das WEF seit dem Jahr 2000 als ausserordentliches Ereignis. An dieser Einschätzung hat sich bis heute nichts geändert. Da auch in Zukunft die Schutzvorkehrungen für die WEF-Jahrestreffen auf hohem Niveau gehalten werden müssen, will der Bundesrat den Einsatz der Armee im Assistenzdienst am WEF für weitere drei Jahre zusichern. Da mehr als 2000 Angehörige der Armee eingesetzt werden, muss der Einsatz gemäss Artikel 70 des Militärgesetzes durch die Bundesversammlung genehmigt werden.

Der Bundesrat beantragt wie bisher eine Obergrenze von 5000 Armeeangehörigen. In den letzten Jahren kamen rund 3500 Armeeangehörige in den Einsatz. Der Einsatz ist auf die WEF-Dauer von elf Tagen beschränkt. Die Einsatzverantwortung liegt mit Ausnahme der Massnahmen zur Wahrung der Lufthoheit bei den zivilen Behörden. Diese erteilen der zugewiesenen Truppe nach Rücksprache mit dem VBS schriftlich den Auftrag und regeln darin insbesondere die Zuständigkeiten, die Unterstellungsverhältnisse, die Polizeibefugnisse der Armee sowie den Dienstverkehr mit der zivilen Behörde. Die zivilen Behörden informieren die Bevölkerung vor und während des Einsatzes über Aufgaben und Tätigkeiten der Truppe. Die Armee leistet keinen Ordnungsdienst.

Zu den finanziellen Auswirkungen: Der Bund unterstützt die Sicherheitsmassnahmen an den WEF-Jahrestreffen 2016 bis 2018 mit finanziellen Beiträgen und mit Leistungen der Armee. Der Einsatz der Armee wird im Rahmen des Budgets des VBS finanziert. Die Gebühren für die Vermietung von Material und Fahrzeugen an die Kantonspolizei Graubünden werden dem Kanton Graubünden erlassen. Zusätzliche Betriebsaufwendungen des VBS werden jedoch verrechnet. Im Weiteren beteiligt sich der Bund mit drei Achteln an den Sicherheitskosten des WEF; aufgrund des Kostendachs ist dieser Beitrag auf 3 Millionen Franken begrenzt. Der Einsatz der Armee im Assistenzdienst wird über das ordentliche Budget des VBS finanziert. Insgesamt kann beim Einsatz der Armee zugunsten des WEF mit gleich hohen Kosten gerechnet werden, wie wenn die beteiligten Verbände ihren regulären Wiederholungskurs leisten würden. In den vergangenen Jahren entstanden für die Armee Kosten von durchschnittlich 28 Millionen Franken pro Jahrestreffen.

Die SiK-SR hat am 31. März diese Botschaft beraten und kommt wie der Bundesrat zum Urteil, dass der Einsatz der Armee im Assistenzdienst notwendig und gerechtfertigt bleibt und dass Einsatzdauer, Funktionen und die finanzielle Unterstützung im bisherigen Rahmen zu gewähren sind.

Die Kommission beantragt einstimmig, auf diese Botschaft einzutreten und dem Bundesbeschluss zuzustimmen.