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Luginbühl Werner · Ständerat · 2015-06-01

Luginbühl Werner · Ständerat · Bern · Fraktion BD · 2015-06-01

Wortprotokoll

Ich habe in den letzten Wochen und Monaten verschiedene Referate zum Thema Demokratie, Volksrechte und Regelungsdichte gehalten. Die Initiative, die wir hier diskutieren, habe ich jeweils als eines der absurdesten Beispiele von Forderungen bezeichnet, die in der Bundesverfassung verankert werden sollen. Man stelle sich vor: Bei einer Annahme dieser Initiative würde in der Bundesverfassung unseres Landes, also in unserem obersten Regelwerk, stehen, dass es im Kindergarten keinen Sexualkundeunterricht geben dürfe. Damit es klar ist: Ich finde nicht die Diskussion über die Art und Weise des Sexualkundeunterrichtes absurd. Ich finde es einzig absurd, dass man den Sexualkundeunterricht in der Bundesverfassung verankern will. Ich war in meinem Kanton während zehn Jahren für den Kindesschutz zuständig und weiss, wie wichtig und gleichzeitig heikel dieses Thema ist. Solche Fragen müssen sorgfältig diskutiert, erwogen und geregelt werden, aber ganz sicher nicht auf Bundesebene.

Die inhaltlichen Argumente wurden von der Kommissionspräsidentin dargelegt. Darum möchte ich nur ganz kurz auf zwei Punkte eingehen.

Es wurde bereits gesagt, Artikel 62 der Bundesverfassung regelt es klipp und klar: Der Bund hat im Bereich der obligatorischen Schule keine Regelungskompetenz - nicht eine kleine, sondern keine Kompetenz. Wem die verfassungsmässige Aufgabenteilung in unserem Land noch einen Cent wert ist, kann diese Initiative daher nicht unterstützen. Dazu kommt, dass in den bestehenden Grundrechtsbestimmungen, Artikel 11 der Bundesverfassung, der Schutz der Unversehrtheit und die Förderung der Entwicklung von Kindern und Jugendlichen garantiert sind. Damit ist die verfassungsrechtliche Vorgabe klar.

Der zweite Punkt, der mich fast ebenso stört wie die Verfassungsverletzung, die man hier akzeptieren würde, wenn die Initiative angenommen würde, ist die Tatsache, wie die Initiative zustande gekommen ist. Es ist nicht wegzudiskutieren, dass in Basel möglicherweise Fehler gemacht wurden und dass man ungeschickt vorgegangen ist. Das Ganze wurde, auf diese Einzelfehler verweisend und gestützt auf eine Studie einer Fachhochschule sowie garniert mit irreführender Medienberichterstattung, zu einem Skandal hochstilisiert. Es wurde gesagt: Da ist ein Skandal passiert, da hat der Bundesgesetzgeber gefälligst einzugreifen.

Bei dieser Initiative kommt etwas zum Ausdruck, dem wir uns meiner Auffassung nach widersetzen sollten: die Geringschätzung des gesunden Menschenverstandes der Fachpersonen auf kantonaler und kommunaler Ebene, der Lehrerinnen und Lehrer, die sich mit dieser Aufgabe befassen. Wir dürfen den Leuten, die in diesem Bereich tätig sind, schon zutrauen, dass sie sich der Verantwortung, die sie in diesem heiklen Bereich tragen, bewusst sind und dass sie ihre Arbeit kindes- und stufengerecht und mit der nötigen Sensibilität leisten.

Auch aus diesem Grund bin ich der Meinung, dass wir diese Initiative zur Ablehnung empfehlen müssen.