Schneider-Schneiter Elisabeth · Nationalrat · 2014-06-19
Schneider-Schneiter Elisabeth · Nationalrat · Basel-Landschaft · Fraktion CVP-EVP · 2014-06-19
Wortprotokoll
Das Schweizervolk hat am 5. Juni 2005 der Teilnahme der Schweiz an Schengen/Dublin mit 54,6 Prozent Jastimmen zugestimmt, und zwar in Kenntnis der damit verbundenen Rechtsübernahmen; heute liegt uns eine solche Vorlage vor. Diesen Volksentscheid gilt es zu respektieren. Nichteintreten auf diese Vorlage ist eine Missachtung des Volkswillens. Bei der Weiterentwicklung der Abkommen entscheiden wir jedes Mal neu, ob und wie wir die neuen Bestimmungen in unser nationales Recht übernehmen wollen oder nicht. Es handelt sich also nicht um eine automatische Rechtsübernahme, die einfach so am Parlament vorbeigeschmuggelt wird.
Das Dublin-System hat für die Schweiz viele Vorteile. Es verhindert, dass wir Asylverfahren durchführen müssen, wenn in einem anderen Dublin-Staat schon ein solches Verfahren durchgeführt wird oder worden ist. Auf diese Weise, wir haben es schon einige Male gehört, konnten wir seit 2009 rund 17 000 Asylsuchende in Dublin-Staaten zurückführen. Unvorstellbar wäre die Situation, wenn wir das Dublin-Abkommen nicht hätten. Bei einer Kündigung von Dublin würden die Asylgesuche innerhalb von wenigen Monaten um ein Vielfaches ansteigen, weil wir wieder zu einem Land würden, in dem ein zweites Gesuch gestellt werden könnte. Das Dublin-Abkommen funktioniert. Es gibt keine Alternative zur Zusammenarbeit mit den europäischen Staaten im Asylbereich. Zurückzukehren zu nichtkoordinierten, nationalen Verfahren wäre für niemanden ein Gewinn, weder für die Asylsuchenden noch für die europäischen Staaten.
Wir befürworten auch die Einführung eines Mechanismus zur Frühwarnung und Krisenbewältigung, um zu vermeiden, dass Dublin-Staaten, die einem besonderen Migrationsdruck ausgesetzt sind, das Funktionieren des Dublin-Abkommens gefährden. Länder an der Aussengrenze wie Italien sind mit den bestehenden Dublin-Bestimmungen überfordert. Die anderen Staaten sind gehalten, derartige Probleme an der Aussengrenze mit zu bewältigen. Dafür brauchen wir konkrete Lösungen, die mit dieser Vorlage angestrebt werden.
Mit der Weiterentwicklung des Dublin-Systems werden wir mehr Effizienz erhalten, indem die Zuständigkeiten präzisiert und kürzere Fristen eingeführt werden - Forderungen, welche die CVP in der Vergangenheit immer wieder gestellt hat. Dass die Daten von Personen, die in einem Dublin-Staat schon internationalen Schutz erhalten haben, in der Datenbank Eurodac sichtbar sein sollen, ist ebenfalls zu begrüssen.
Mit Dublin ist uns eine erfolgreiche Zusammenarbeit mit den anderen europäischen Staaten gelungen. Dass die Zusammenarbeit regelmässig weiterentwickelt und angepasst werden muss, liegt auf der Hand.
Ich bitte Sie im Namen der CVP/EVP-Fraktion, auf die Vorlage einzutreten und den vorliegenden Bundesbeschlüssen im Sinne der Kommissionsmehrheit zuzustimmen.