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Imoberdorf René · Ständerat · 2015-03-10

Imoberdorf René · Ständerat · Wallis · Fraktion CVP-EVP · 2015-03-10

Wortprotokoll

Im Bereich Umnutzung von alten Hotels zu Zweitwohnungen hat der Bundesrat eine gute Lösung vorgelegt, die meiner Meinung nach auch dem Volkswillen entspricht. Ich glaube nämlich, dass es nicht der Wille des Volkes war, dass in Zukunft in den Gemeinden x Hotelruinen herumstehen. Die Minderheit der Kommission ist der Meinung, dass es möglich sein sollte, über 25 Jahre alte Hotels unter bestimmten Voraussetzungen umzunutzen, wie es der Bundesrat vorgeschlagen hat. Es ist auch da nicht so, dass man ein Hotel einfach umnutzen kann: Diese Umnutzungen sind in Absatz 2 Buchstaben a bis c klar definiert, das muss man einfach sehen. Ich bin also der Meinung, dass es möglich sein soll, diese Hotels ohne Nutzungsbeschränkungen, das heisst konkret auch in Zweitwohnungen umzubauen.

Ich habe das in der ersten Lesung eingehend begründet. Ich wiederhole nur stichwortartig, warum man hier einen Kompromiss des Kompromisses vorschlägt. Ein gewisser Strukturwandel in der Hotellerie ist nun im Gang, das kann man nicht wegdiskutieren. Man erwartet, dass in den nächsten Jahren jährlich vierzig bis fünfzig Hotels nicht mehr bewirtschaftet werden, und man fragt sich natürlich, was mit diesen Hotels passiert. Auch hier geht es wie bei den altrechtlichen Wohnungen um Besitzstandwahrung. Vorher konnte jeder mit seinem Hotel machen, was er wollte, und konnte es [PAGE 113] in Zweitwohnungen, in Erstwohnungen oder was weiss ich umbauen. Jetzt soll das plötzlich nicht mehr möglich sein. Das Wichtigste ist meiner Meinung nach, dass bei der Umnutzung kein neues Terrain überbaut wird. Es wird nicht auf der grünen Wiese neu gebaut, ganz im Sinne der Initianten, aber auch im Sinn des revidierten Raumplanungsgesetzes, wo es um verdichtetes Bauen geht. Das alles ist einleuchtend. Schlussendlich lässt die Verordnung zu, dass Hotels zu 100 Prozent in Zweitwohnungen umgebaut werden - und jetzt buchstabiert man wieder zurück! Dass das mit Rechtssicherheit zu tun hat, bezweifle ich.

Nun zum Kompromiss des Kompromisses: Die Minderheit schlägt einen neuen Absatz 2bis vor. Die vom Nationalrat bei Absatz 2 eingefügte Regelung, wonach strukturierte Beherbergungsbetriebe nur zu 50 Prozent in Zweitwohnungen umgewandelt werden dürfen, ist nicht in allen Gebieten praktikabel: Das hat die Diskussion hier eindeutig gezeigt. In Tourismuszentren mag es möglich sein, die entsprechenden Wohnungen in Erstwohnungen oder andere den Erstwohnungen gleichgestellte Wohnungen umzuwandeln. Gerade in strukturschwachen Gebieten besteht aber keine Nachfrage nach derartigen Erstwohnungen - das habe ich vorhin schon erläutert.

Die Hotels sind in diesen Gebieten meist auch kleiner als in den Tourismuszentren. Sie wirtschaften bereits heute an der Ertragsgrenze. Durch eine Verkleinerung der Umnutzung um die Hälfte kann das wirtschaftliche Überleben dieser Betriebe nicht sichergestellt werden. Mit der neuen Bestimmung, Artikel 9 Absatz 2bis, muss deshalb räumlich differenziert werden. Die Kantone sollen die Gebiete bezeichnen können, in denen eine vollständige Umnutzung zulässig und im Sinne der angestrebten touristischen Entwicklung auch zielführend ist. Diese Bestimmung ist keine Erfindung von mir. Diesen Wortlaut hat der Bundesrat mit Artikel 8 Absatz 1 in Bezug auf die Wohnungen, die auf kommerziell betriebenen Vertriebsplattformen angeboten werden, vorgeschlagen.

Ich möchte Sie bitten, der Minderheit zu folgen.