Bruderer Wyss Pascale · Ständerat · 2015-03-10
Bruderer Wyss Pascale · Ständerat · Aargau · Sozialdemokratische Fraktion · 2015-03-10
Wortprotokoll
Ich glaube in der Tat, dass dieser Artikel 12 Absatz 2bis hier sinnbildlich ist für die Debatte, wie sie vorhin auch in Bezug auf diese ominöse Kompromisssuche geführt wurde. Das Problem ist ja nicht, dass man im Laufe eines Gesetzgebungsprozesses Kompromisse sucht - ganz im Gegenteil! Das Problem ist auch nicht, dass es Volksinitiativen gibt, die gegen den Willen des Bundesrates und der Mehrheit des Parlamentes von der Bevölkerung angenommen werden. Das Problem ist vielmehr der Ausgangspunkt, von dem aus wir jetzt bei dieser Suche nach Kompromissen gestartet sind. Dieser Artikel, wie er aus dem Nationalrat kommt, liegt deutlich ausserhalb dessen, was die Verfassung vorgibt. Wenn wir anschauen, was die Verfassung hier verlangt, sehen wir, dass es zwei Beschränkungen sind: einerseits die Beschränkung des Anteils von Zweitwohnungen auf 20 Prozent des Gesamtbestands der Wohneinheiten und andererseits die Beschränkung der für Wohnzwecke genutzten Bruttogeschossfläche einer Gemeinde auf höchstens 20 Prozent. Sie sehen hier in der Variante des Nationalrates eine Vorgabe, die bei 30 Prozent liegt. Da braucht es dann relativ viel Fantasie, um bei der Umsetzung von Augenmass oder von Kompromiss zu reden. Da sind wir weit weg von einem Kompromiss, der noch verfassungskonform ist. Aus diesem Grund haben wir ja im Ständerat nicht nur eine prozentuale Angabe vorgesehen, sondern auch noch eine absolute Ziffer eingeführt. Ich glaube, dass von einer Kompromissvorlage wirklich nur dann die Rede sein kann, wenn man irgendwo versucht, im Rahmen dessen, was die Verfassung vorgibt, eine Umsetzung anzupeilen, die mit Augenmass möglich ist.
Ich finde es ja schön und gut, wenn man sich am runden Tisch trifft, einen Kompromiss sucht und uns dann sagt, wie dieser Kompromiss in welchen Artikeln auszusehen hat. Aber dass man uns dann auch noch sagt, in welchen Artikeln es um einen Kompromiss geht und wo nicht, finde ich relativ heikel. Ich glaube, wir müssen diese Vorgaben, die wir eben zu berücksichtigen haben, einerseits aufgrund des Votums der Bevölkerung, andererseits aufgrund der Idee, hier doch eine vertretbare und mit Augenmass durchgeführte Umsetzung aufzugleisen, überall im Kopf behalten; sicher auch hier in Artikel 12, wo die Fassung des Nationalrates weit weg ist von dem, was uns die Verfassung vorgibt.
Darum bitte ich Sie, hier auf der Linie des Ständerates zu bleiben, also die prozentuale Vorgabe mit den 30 Prozent mit der Vorgabe der 30 Quadratmeter zu kombinieren, die wir eingeführt haben. Dann sind wir immer noch nicht ganz genau beim Kern der Verfassung selber. Aber ich glaube, dann dürfen wir sagen, dass wir mit einer gewissen Flexibilität operieren, die vermutlich auch nötig ist. Da kann ich die Worte von Herrn Berberat nur unterstützen. Ich glaube, diese Flexibilität ist hier geboten. Wir bieten auch Hand dazu und gehen davon aus, dass auch bei anderen Volksinitiativen, die umgesetzt werden müssen, eine solche Flexibilität möglich sein wird, eben auf der Suche nach vertretbaren Kompromissen. Und so ein Kompromiss ist ganz bestimmt auch hier in Artikel 12 zu suchen.