Kuprecht Alex · Ständerat · 2015-03-10
Kuprecht Alex · Ständerat · Schwyz · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2015-03-10
Wortprotokoll
Nach den Revisionen zur Armee 95, zur Armee XXI und dem Entwicklungsschritt 2008-2011 steht für die Schweizer Armee nach zwanzig Jahren eine weitere Reform bevor. Die Reformen standen nicht immer unter einem glücklichen Stern. Im Interesse der Sicherheit der Menschen in diesem Land ist es nun die Aufgabe des Parlamentes, der Armee eine dauerhafte, berechenbare und gemessen an den Schutzbedürfnissen realistische Grundlage zu geben.
Am 3. September 2014 hat der Bundesrat, nach einer Verzögerung von rund vier Monaten, bedingt durch die Ablehnung des Gripen-Kaufes, das seit einiger Zeit angekündigte Projekt Weiterentwicklung der Armee beschlossen und dem Parlament zur Entscheidung übertragen. Die Grundlagen für diese heute zur Diskussion vorliegende Botschaft bilden dabei der sicherheitspolitische Bericht sowie der Armeebericht aus dem Jahr 2010, die im Jahr 2011, am Ende der letzten Legislatur, durch die Räte zur Kenntnis genommen wurden. Aufbauend auf diesen beiden Berichten haben das VBS und die Armeeführung die Grundlagen für die Ausgestaltung der künftigen Armee erarbeitet. Die Botschaft des Bundesrates enthält weder eine Neukonzeption, noch steht sie im [PAGE 116] luftleeren Raum ohne vom Parlament gegebenen inhaltlichen Rahmen. Im Gegenteil: Sie baut auf den damals von den Räten verabschiedeten Gedanken, Strategien, Absichten und Eckwerten auf, die unter anderem im Bundesbeschluss vom 29. September 2011 formuliert sind, und sie giesst diese Erkenntnisse und Absichten nun in eine konkrete Umsetzung. Die Botschaft ist somit der logische Akt einer aufbauenden Armeereform.
In diesem Zusammenhang sei daran erinnert, dass der genannte Bundesbeschluss zwei zentrale Eckwerte enthielt, nämlich einen Sollbestand von 100 000 Armeeangehörigen sowie einen Ausgabenplafond von 5 Milliarden Franken. Die künftige Armee soll deshalb gut ausgebildet sein, modern und vollständig ausgerüstet sowie regional verankert, und sie soll wieder rasch aufgeboten werden können. Wichtig ist dabei auch, dass die Leistungen der Armee mit den zur Verfügung stehenden Ressourcen wieder dauerhaft in Einklang gebracht werden können. Dabei nimmt die Botschaft auch verschiedene parlamentarische Anliegen auf und verankert diese auf Gesetzesstufe. Ich weise an dieser Stelle darauf hin, dass das Schweizervolk am 22. September 2013 in der Abstimmung über die Volksinitiative "Ja zur Aufhebung der Wehrpflicht" auch ein klares Bekenntnis zur Armee abgegeben hat. Dies stärkt die Legitimation unserer Milizarmee und beweist, dass sie von der Bevölkerung nach wie vor getragen wird und dass sie fest in ihr verankert ist.
Die vorliegende Botschaft schlägt deshalb eine Reihe von Gesetzes- und Verordnungsrevisionen vor, unter anderem Teilrevisionen des Militärgesetzes, der Verordnung der Bundesversammlung über die Verwaltung der Armee und des Bundesgesetzes über die militärischen Informationssysteme, sowie die Aufhebung der Verordnung der Bundesversammlung über die Organisation der Armee.
Die Aufgaben der Armee, wie Artikel 58 Absatz 2 der Bundesverfassung sie vorgibt, bleiben unverändert. Zur Erinnerung halte ich noch einmal fest, was dort steht: "Die Armee dient der Kriegsverhinderung und trägt bei zur Erhaltung des Friedens; sie verteidigt das Land und seine Bevölkerung. Sie unterstützt die zivilen Behörden bei der Abwehr schwerwiegender Bedrohungen der inneren Sicherheit und bei der Bewältigung anderer ausserordentlicher Lagen. Das Gesetz kann weitere Aufgaben vorsehen." Gemäss Artikel 58 Absatz 1 der Bundesverfassung ist die Armee grundsätzlich nach dem Milizprinzip zu organisieren.
Damit sie ihr breites Spektrum von Aufgaben und Aufträgen erfüllen kann, muss ständig die sicherheitspolitische Lage beurteilt werden, sodass situationsgerecht die notwendigen Anpassungen vorgenommen werden können. Ein Blick auf die Ereignisse im Nahen Osten, an der europäischen Peripherie und mitten in europäischen Städten zeigt uns klar auf, wie rasch und wie dramatisch sich sicherheitspolitisch relevante Situationen verändern können. All diese Ereignisse und Entwicklungen bedrohen unsere sensible und hochentwickelte Volkswirtschaft, von der wir alle leben. Dabei dürfen uns keine Friedensillusionen die Sinne vernebeln.
Diesen handfesten, deutlich realistischer gewordenen Bedrohungen müssen wir Politikerinnen und Politiker Rechnung tragen, und die Schweizer Armee muss eine Antwort darauf finden können. Sie muss auch die Kantone, also die für die innere Sicherheit primär Verantwortlichen, in Krisen wirkungsvoll unterstützen und ihnen helfen können. Dass die Armee in der Lage ist, diese Hilfe zu leisten, hat sie in den letzten Jahren mehrfach bewiesen, sei es in Katastrophenlagen, sei es beim Schutz von Konferenzen, letztmals im Dezember 2014 anlässlich der OSZE-Ministerkonferenz in Basel.
Damit sie in Zukunft ihren Auftrag zugunsten der Kantone auch bei Terrorbedrohungen rasch und noch besser erfüllen kann, muss sie nach zehn Tagen Vorbereitung in der Lage sein, die zivilen Behörden mit bis zu 34 000 Armeeangehörigen zu unterstützen. Das bedingt die Wiedereinführung eines Mobilmachungssystems, wofür Milizformationen mit hoher Bereitschaft bezeichnet werden. Die Kapazität in der Friedensförderung soll zudem quantitativ wie auch qualitativ erhöht werden.
Um die Führung effizient und effektiv wahrnehmen zu können, soll die Armee künftig in drei organisatorische Bereiche gegliedert werden: Ausbildung, Einsatz und Unterstützung. Die Ausbildung soll integral geführt und der Einsatz der Berufsmilitärs besser gesteuert werden; dafür soll, wie in früheren Organisationen, wieder die Funktion eines Ausbildungschefs im Grade eines Korpskommandanten geschaffen werden. Die Einsätze selbst werden künftig durch einen direkt dem Chef der Armee unterstellten Kommandanten Operationen - dieser hat ebenfalls den Rang eines Korpskommandanten - gesteuert. Diesem Kommando zu- und untergeordnet sind das Heer mit zwei mechanisierten Brigaden, die Luftwaffe, die Militärpolizei, der militärische Nachrichtendienst sowie das Kommando der Spezialkräfte. Die bisherigen Territorialregionen werden mit den Formationen und Bataillonen der heutigen Infanteriebrigaden verstärkt und in Territorialdivisionen umgewandelt.
Insgesamt soll der neue Sollbestand aus 106 Bataillonen bzw. Abteilungen gebildet werden. 72 Bataillone und Abteilungen - unter anderem die Reserven - werden aufgelöst. Es handelt sich dabei um 20 aktive Formationen und 52 Reserveformationen; letztere bestanden meist nur noch auf dem Papier und hätten nicht ausgerüstet werden können. Ausserdem soll die Ausbildung markant verbessert werden. Die Grade sollen deshalb wieder während der Dauer einer ganzen Rekrutenschule abverdient werden müssen.
Die Rekrutenschulen werden künftig wieder nur noch zweimal pro Jahr starten. Die jährlichen Wiederholungskurse sollen in der Regel nur noch 13 Tage dauern, wobei der einzelne Wehrmann 6 Wiederholungskurse zu absolvieren hat, was eine Gesamtdienstzeit von höchstens 225 Tagen gegenüber bisher 260 Tagen ergibt.
Auf der Finanzierungsebene soll künftig - wie es das Parlament mit der Annahme der Motion Müller Leo 13.3568 bekräftigt hat - ein vierjähriger Zahlungsrahmen eingeführt werden. Der Bundesrat sieht gemäss vorliegender Botschaft zur Armee weiterhin einen jährlichen Ausgabenplafond von 5 Milliarden Franken vor, was einen Zahlungsrahmen von 20 Milliarden Franken ergeben würde. In der Botschaft ist zudem festgehalten, dass bis zum Zeitpunkt der Zahlungswirksamkeit der künftigen Beschaffungen für die Jahre 2017-2020 der Zahlungsrahmen allerdings bei 19,5 Milliarden Franken zu liegen kommen wird. Vorbehalten bleibt dabei aber das jährliche durch das Parlament zu bewilligende Budget.
Integriert in dieses Konzept der Weiterentwicklung der Armee ist auch ein Stationierungskonzept, das in enger Zusammenarbeit mit den Kantonen entstanden ist und breit akzeptiert ist. Bestandteil dieses neuen Stationierungskonzeptes ist auch der Abbau von nicht mehr benötigten Anlagen und Infrastrukturen. Ihre Sicherheitspolitische Kommission hat sich mit diesem sicherheitspolitisch wichtigen und umfangreichen Geschäft sehr intensiv und tiefgreifend auseinandergesetzt. Am 1. Oktober des letzten Jahres hat sie Vertreter von insgesamt 11 Organisationen angehört. Es waren dies das Center for Security Studies (CSS) der ETH Zürich, Spezialisten in Bezug auf die Verfassungsmässigkeit, Vertreter der Kantone, die Schweizer Offiziersgesellschaft, Vertreter der Gesellschaft der Generalstabsoffiziere, der Schweizerische Unteroffiziersverband, die Arbeitsgemeinschaft für eine wirksame und friedenssichernde Milizarmee, Pro Militia, die Gruppe Giardino sowie die Gruppe für eine Schweiz ohne Armee.
Am 10. Oktober 2014 haben wir in einem strukturierten Arbeitsprozess die verschiedenen Bereiche dieser Vorlage in insgesamt 6 Blöcken nochmals vertieft und sehr eingehend beraten. Daraus sind insgesamt 20 zusätzliche Aufträge für Berichte und Informationen an das VBS erteilt worden, die aufgrund der intensiv geführten Diskussionen notwendig wurden. Diese zusätzlichen Informationen und Entscheidungsgrundlagen wurden fristgerecht am 15. Dezember abgegeben und unseren Kommissionskolleginnen und -kollegen noch vor Weihnachten zugesandt. Aus der rund neuneinhalbstündigen Eintretensdebatte, die am Schluss der [PAGE 117] intensiven Blockdiskussion beendet war, resultierte ein Eintretensentscheid von 11 zu 0 Stimmen bei 1 Enthaltung.
Die Detailberatung fand dann am 19. und 20. Januar dieses Jahres in Kenntnis der zusätzlichen Berichte und Informationen statt; insgesamt galt es, rund 50 Anträge im Bereich der Revision des Militärgesetzes zu behandeln.
Als ersten wichtigen Grundsatzentscheid hat die Kommission beschlossen, dass die Organisation der Armee nicht wie vorgesehen im Gesetz, sondern wie in der Vergangenheit in einer separaten Verordnung der Bundesversammlung geregelt werden soll. Dieser Schritt erhält die Handlungsfreiheit, ohne das Risiko des Zeitverzugs wegen eines Referendums zu einem möglicherweise höchst ungelegenen Zeitpunkt einzugehen. Die Kommission vertrat mehrheitlich die Auffassung, dass Organisationsfragen deshalb nicht in ein Gesetz gehören und infolgedessen wie bisher geregelt werden sollten. Der Entscheid für die Verordnung der Bundesversammlung über die Organisation der Armee fiel mit 9 zu 4 Stimmen. Auf die gesetzesrechtlichen Auswirkungen komme ich später in der Detailberatung zu sprechen.
Ein zweiter sehr wichtiger Grundsatzentscheid betraf die Zahl der mechanisierten Brigaden. Die Vorlage sah noch zwei Brigaden vor. Dabei ist festzuhalten, dass die bisherigen Infanterie- und Reservebrigaden aufgelöst und insgesamt 17 Infanteriebataillone den Territorialdivisionen zugeteilt und unterstellt werden. Mit der Schaffung einer dritten mechanisierten Brigade erhöht sich die Kampfbereitschaft und Kampffähigkeit jedoch markant. Die Zusammensetzung dieser Brigade liegt dabei in der Verantwortung der Armeeführung beziehungsweise des VBS. Der Entscheid in der Kommission fiel dabei mit 8 zu 3 Stimmen zugunsten der dritten Brigade aus.
Neben diesen beiden Grundsatzentscheiden nahm die Kommission im Rahmen der Revision des Militärgesetzes verschiedene Änderungen am Gesetzentwurf vor. Der Sollbestand als einer der vom Parlament gesetzten Eckwerte soll bei 100 000 Angehörigen der Armee belassen werden. Mit dem Umrechnungsfaktor von 1,4 erreicht die künftige Armee damit einen Effektivbestand von rund 140 000 Angehörigen der Armee. Weiter entschied die Kommission, die Dauer der Rekrutenschule von bisher 21 auf 18 Wochen zu senken. Zudem soll wieder jeder eine volle Rekrutenschule absolvieren, und jeder Grad soll auch wieder abverdient werden müssen.
Als weitere Änderung beschloss die Kommission, dass die Durchdiener nach dem Absolvieren ihrer Dienstzeit weiterhin während vier Jahren in der Armee bleiben, jedoch weder zum Soll- noch zum Effektivbestand zählen sollen und bei einem dringenden Bedarf aufgeboten werden können. Neu eingeführt werden Ausbildungszulagen in Form von Gutschriften für Angehörige der Miliz, wenn diese ihre persönliche berufliche Weiterbildung zugunsten der Armee verschieben, sowie Überbrückungsbeiträge, wenn innerhalb von sechs Wochen ein weiterer Beförderungsdienst bevorsteht und eine berufliche Arbeitsaufnahme nicht möglich ist.
Aus einer Verordnung wird zudem die ausserordentlich wichtige, aber auch heikle Regelung des Waffeneinsatzes gegen zivile Flugzeuge ins Gesetz überführt. Ebenfalls eine klare gesetzliche Grundlage erfährt die Ausmusterung von Armeematerial im Sinne der Motion Niederberger 11.4135. Ich werde im Rahmen der Detailberatung auf diese Einzelheiten dann noch näher eingehen.
Ihre Kommission hat sich sehr vertieft mit der Behandlung dieser wichtigen Weichenstellung für unsere Armee auseinandergesetzt. Zahlreiche Detailfragen sind durch die rund 20 zusätzlichen Berichte klarer geworden. Wo nötig, hat sie Verbesserungen herbeigeführt und aus ihrer Sicht verschiedene notwendige Korrekturen vorgenommen. Die Kommission ist nach einer, wie bereits erwähnt, sehr intensiven Eintretensdebatte mit 11 zu 0 Stimmen bei 1 Enthaltung auf die Vorlage eingetreten. Ich empfehle Ihnen namens der Kommission ebenfalls, auf die Vorlage einzutreten und dieser in der Gesamtabstimmung dann auch zuzustimmen, so, wie dies Ihre Kommission, mit 9 zu 1 Stimmen bei 1 Enthaltung, getan hat.
Insgesamt wurden 50 Anträge gestellt und beraten. Wir haben zudem über 10 Minderheitsanträge zum Gesetz und über einen Minderheitsantrag zur Verordnung der Bundesversammlung über die Verwaltung der Armee zu entscheiden sowie über das Kommissionspostulat 15.3002 zu befinden.
Dort, wo wichtige Änderungen beantragt werden, werde ich mich bei der Detailberatung wieder zu Wort melden und entsprechende Erläuterungen abgeben. An dieser Stelle darf ich bereits erwähnen, dass wir sowohl bei der Vorlage 2, der Verordnung der Bundesversammlung über die Verwaltung der Armee, als auch bei der Vorlage 3, dem Bundesgesetz über die militärischen Informationssysteme, keine Änderung gegenüber dem Entwurf des Bundesrates beantragen: Diese beiden Vorlagen wurden einstimmig und ohne Änderungen gegenüber der Botschaft und dem Entwurf des Bundesrates gutgeheissen.
Ich danke dem Departement und den Armeeverantwortlichen für ihre kompetente und bereitwillige Unterstützung, aber insbesondere auch meiner Kollegin und meinen Kollegen in der Kommission für die sehr konstruktive Behandlung der Vorlage.
Ich appelliere an Sie, sich hinter diese Vorlage zu stellen und den Anträgen Ihrer Kommission zu folgen, sich also hinter die gemeinsame Sache zu stellen, nämlich die Sicherheit der Menschen in diesem Land. In diesem Sinne beantrage ich Ihnen, auf die Vorlage einzutreten.